Kennzeichnung
Herkunftskennzeichnung
Folgenabschätzungen zur Herkunftskennzeichnung – Notwendig und sinnvoll!
Verbraucher wollen wissen, was sie essen - das ist ihr gutes Recht. Schon jetzt liefert das Etikett eines Lebensmittels umfangreiche Informationen wie beispielsweise Zutaten, Mengen, Allergene und Nährwerte. Geregelt sind auch diese Informationspflichten in der Lebensmittelinformations-Verordnung. Zunehmend wollen Verbraucher auch wissen, woher die Lebensmittel stammen, die sie essen. Der Europäische Gesetzgeber kann solche weitergehenden Herkunftskennzeichnungsverpflichtungen jedoch nicht "einfach so" erlassen, vielmehr muss er erst prüfen, ob die Beibringung der verpflichtenden Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts praktikabel ist. Auch muss eine Analyse der Kosten und des Nutzens der Einführung solcher Maßnahmen einschließlich der rechtlichen Auswirkungen auf den Binnenmarkt und der Auswirkungen auf den internationalen Handel geprüft werden. Letztlich geht es dabei, wie bereits erwähnt, um die Frage, ob und wie dem Verbraucherinteresse nach Informationen über die Herkunft von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten auch angesichts der Praxis von Warenströmen, Lebensmittelherstellung und der entstehenden Kosten durch verpflichtenden Herkunftsangaben nachgekommen werden kann.
Das Verbraucherinteresse an Informationen zur Herkunft von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten anzuerkennen, heißt nicht automatisch, dass in jedem Fall auch Herkunftskennzeichnungsverpflichtungen erlassen werden müssten. Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Verpflichtung dem festgestellten Verbraucherinteresse auch wirklich entsprechen würde, ob sie praktikabel wäre und die Verbraucher auch bereit wären ggf. anfallende Kosten zu tragen. Entspricht etwa die ggf. einzig praktikable Herkunftsangabe EU/Nicht-EU gar nicht dem Verbraucherinteresse an einer "genauen" Herkunft der Lebensmittel, sollte eine solche Verpflichtung auch nicht erlassen werden. In einem solchen Fall ist den Verbrauchern durch detaillierte Herkunftsangaben auf freiwilliger Grundlage besser gedient – und ebenso den Herstellern, die zum Beispiel regional produzieren und das dann ausloben können.
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