Kennzeichnung
Preisangabe

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Endpreis und Grundpreis.
Der Grundpreis ist der Preis pro 100 g/ml bzw. 1 kg/l. Ziel der Angabe ist die Möglichkeit zum Preisvergleich unabhängig von der angebotenen Menge. Ausgenommen von der Verpflichtung zur Grundpreisangabe sind unter anderem kleine Direktvermarkter sowie kleine Einzelhandelsgeschäfte, bei denen die Warenausgabe überwiegend im Wege der Bedienung erfolgt. Auch wenn Grundpreis und Endpreis identisch sind, weil etwa eine 100-Gramm-Tafel Schokolade angeboten wird, ist die zusätzliche Grundpreisangabe nicht erforderlich, ebenso nicht, wenn Ware mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum zu einem reduzierten Preis angeboten wird.