Health Claims

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Nährwertbezogene Werbeaussagen wie „weniger Zucker“ oder „ohne Fett“ beziehen sich ausschließlich auf die angesprochenen Inhaltsstoffe. Auf den Gehalt anderer Zutaten geschweige denn auf den Brennwert (Kaloriengehalt) des gesamten Lebensmittels lassen sich aufgrund dieser Aussagen keine Schlüsse ziehen. Deshalb sind diese Aussagen weder Werbetricks oder eine Irreführung. Die Health-Claims-Verordnung stellt sicher, dass die Angaben nicht willkürlich erfolgen. Sie regelt, wann und wie nährwertbezogene Angaben auf Lebensmitteln gemacht werden dürfen. Diese Angaben müssen wissenschaftlich fundiert und für den Verbraucher verständlich formuliert sein. Produzenten dürfen nur die zugelassenen nährwertbezogenen Angaben auf den Etiketten verwenden.
In der Reihe Lebensmittel-Fakten gibt der BLL fundierte Antworten auf kursierende Fragen und viel zitierte Lebensmittelmythen.
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