Aromen
Enthalten Produkte mit Hinweis „ohne künstliche Aromastoffe“ trotzdem Aromastoffe, z. B. aus Sägespänen?

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Im Übrigen soll ein Lebensmittel unter einem bestimmten Namen auch immer zuverlässig gleich schmecken. Dabei ist zu beachten, dass Rohstoffe zur Gewinnung natürlicher Aromen nicht immer in gleichbleibender Qualität, in ausreichenden Mengen und zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen. Die gesamte Weltvanilleproduktion würde gerade einmal den Bedarf von Deutschland decken. Auch die Erdbeerproduktion der Welt reicht nicht aus, um genügend natürliche Erdbeeraromen herstellen zu können. Um Erdbeeraroma aus Erdbeeren zu gewinnen, benötigt man 10.000 Kilogramm Erdbeeren, um ein Kilogramm konzentrierte Erdbeeraromastoffe herauszubekommen. Deshalb nutzt die Aromenindustrie natürlich auch andere Ausgangsmaterialien, aber definitiv keine Sägespäne. Die Behauptung, Erdbeeraroma würde aus Sägespänen hergestellt werden, ist schlichtweg falsch. Selbst die Stiftung Warentest bestätigte dies in der Ausgabe vom Juli 2011. Aus Holz kann man z. B. Zimt oder auch Sandelholz gewinnen.
Die gesetzliche Grundlage besagt, dass ein Aroma, das aus pflanzlichen, tierischen oder mikrobiologischen Materialien gewonnen und durch physikalische, enzymatische oder mikrobiologische Verfahren hergestellt wird – und eben nicht durch chemische – als „natürlich“ bezeichnet werden darf (EU-Aromenverordnung). Dabei müssen diese Aromen nicht aus dem Lebensmittel stammen, dessen Geschmack nachgebildet wird. Nur wenn ein ausdrücklicher Hinweis auf die Rohstoffquelle erfolgt, müssen die aromatisierenden Bestandteile überwiegend aus der genannten Quelle stammen.
In der Reihe Lebensmittel-Fakten gibt der BLL fundierte Antworten auf kursierende Fragen und viel zitierte Lebensmittelmythen.
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