Richtlinie

Richtlinie für Mayonnaise, Salatmayonnaise und Remoulade (2019)

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) hat im Januar 2019 die von Kulinaria Deutschland e. V. – Verband der Hersteller kulinarischer Lebensmittel – vorgelegte Neufassung der Richtlinie für Mayonnaise, Salatmayonnaise und Remoulade veröffentlicht.

Die vorliegende „Richtlinie für Mayonnaise, Salatmayonnaise und Remoulade“ geht zurück auf die „Leitsätze für Mayonnaise, Salatmayonnaise und Remoulade“ des Bundesverbandes der Deutschen Feinkostindustrie e. V. (nach Verschmelzung mit den Verbänden der Essig- und Senf- sowie der Suppenindustrie heute: Kulinaria Deutschland e. V.). Die Leitsätze wurden im Jahr 1968 veröffentlicht; Vorläufer war die Beschreibung für Mayonnaise in den einstmals gemeinsamen „Leitsätzen für die Zusammensetzung von Mayonnaisen und Salaten“.

Im Jahr 1991 wurde die Beschreibung von Mayonnaise durch die Veröffentlichung der „Europäischen Beurteilungsmerkmale für Mayonnaise – Code of Practice“ in der Praxis verdrängt. Die Leitsätze galten jedoch weiterhin für Salatmayonnaise und Remoulade. Eine Aktualisierung der Leitsätze erfolgte zuletzt im August 2008.

Die nun vorgenommene Überarbeitung trägt der Entwicklung seit der letzten Aktualisierung Rechnung. Um die relevanten Beschreibungen der drei verwandten Erzeugnisse Mayonnaise, Salatmayonnaise und Remoulade in einem Dokument zu vereinen, wurde der – im Jahr 2015 ebenfalls aktualisierte – „Code of Practice Mayonnaise“ in die jetzige Richtlinie einbezogen und als Anhang beigefügt. Während der Code of Practice die Zusammensetzung von Mayonnaise regelt, enthält die vorliegende Richtlinie ergänzende Hinweise zur Kennzeichnung und Aufmachung.

Anspruch der Richtlinie ist es – heute wie damals – den aktuellen redlichen Handelsbrauch für den Verkehr mit Mayonnaise, Salatmayonnaise und Remoulade in Deutschland zu beschreiben.

Der BLL hat die vorliegende Richtlinie für Mayonnaise, Salatmayonnaise und Remoulade in seinen Gremien unter Hinzuziehung aller fachlich berührten Kreise der Lebensmittelwirtschaft überprüft und als Verkehrsauffassung der Lebensmittelwirtschaft gebilligt.

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