Politik
Rechtsstaatliche Grundsätze!
Kernthese der Lebensmittelwirtschaft anlässlich der Bundestagswahl 2017

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Behördliche Nennungen von Unternehmensnamen in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht oder die Veröffentlichung von Überwachungsergebnissen (Hygieneampel) müssen zwingend rechtsstaatlichen Grundsätzen, insbesondere der Unschuldsvermutung genügen. Angesichts der mit solchen Veröffentlichungen verbundenen wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Unternehmen und der Unmöglichkeit, solche Informationen im Falle ihrer später festgestellten Fehlerhaftigkeit zurückzunehmen, steht die staatliche Seite hier in einer besonderen Verantwortung im Hinblick auf die Rechtsetzung und den Vollzug.
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