Politik
Erwartung der deutschen Lebensmittelwirtschaft an die EU-Institutionen 2019 bis 2024
Die Europäische Kommission muss ihrer Aufgabe als Garant zur Einhaltung der Verträge wieder besser nachkommen und nicht wie in der letzten Legislaturperiode davor zurückzuschrecken, die Mitgliedstaaten erforderlichenfalls daran zu erinnern, was mit Blick auf das Funktionieren des Binnenmarkts geht und was nicht. Und die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament müssen sie hierbei fordern und fördern.
Beispiel: Verpflichtende Herkunftskennzeichnung
Eine Vielzahl von Mitgliedstaaten hat in den vergangenen Jahren Regelungen für eine verpflichtende
Herkunftskennzeichnung für unterschiedliche Lebensmittel wie Milch, Fleisch oder Weizen erlassen, die offensichtlich nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind. Die Kommission „versäumte“ hier den Widerspruch. Dabei können die Mitgliedstaaten nur dann Maßnahmen hinsichtlich der verpflichtenden Angabe des Herkunftsorts von Lebensmitteln treffen, wenn n
achweislich eine Verbindung zwischen bestimmten Qualitäten des Lebensmittels und seinem Ursprung oder seiner Herkunft besteht – was in keinem einzigen Fall belegt worden ist. Vielmehr waren und sind die Regelungen zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung vor allem protektionistisch motiviert. Es wäre deshalb die Aufgabe der Kommission gewesen, das Inkrafttreten all dieser Regelungen zu verhindern.
Welche Erwartungen hat die deutsche Lebensmittelwirtschaft noch an die EU-Institutionen in der Legislaturperiode bis 2024? Hier geht's zum Überblick.
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