Politik
Wissenschaft als Basis ist Pflicht
Erwartung der deutschen Lebensmittelwirtschaft an die EU-Institutionen 2019 bis 2024

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Wissenschaftsbasierte Erkenntnisse sind die Grundvoraussetzung für eine objektive Aufklärung, z. B. bei Fragen zu einem gesunden Lebensstil oder auch im Bereich des Risikomanagements. Hier ist es im allseitigen Interesse zwingend notwendig, sich primär auf die Ergebnisse der unabhängigen wissenschaftlichen Risikobewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu stützen.
Beispiel: Titandioxid und Bisphenol A
Mit einseitigen Verboten zugelassener und damit anerkannter und bewerteter Stoffe wie Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff E171 und Bisphenol A (BPA) als wichtige Verpackungskomponente hat sich z. B. Frankreich über das Gebot des wissenschaftsbasierten Risikomanagements hinweggesetzt. Dies schadet nicht nur dem Warenverkehr, sondern vor allem dem Vertrauen in die gemeinschaftlichen wissensbasierten Sicherheitsbewertungskonzepte der EFSA. In den genannten Fällen liegen aktuelle und abschließende EFSA-Stellungnahmen vor, die von Institutionen Frankreichs angezweifelt werden. Mit den nationalen Verbotsmaßnahmen sollen Änderungen im Gemeinschaftsrecht oder ungeachtet der objektiven Sicherheitsbewertungen Fakten in den Märkten „erzwungen“ werden. Die Europäische Kommission braucht Instrumente und Unterstützung, damit Wissenschaft und die Kompetenz der EFSA nicht durch einzelne Mitgliedstaaten in der Verfolgung politischer Agenden in Frage gestellt werden können.
Welche Erwartungen hat die deutsche Lebensmittelwirtschaft noch an die EU-Institutionen in der Legislaturperiode bis 2024? Hier geht's zum Überblick.