Seminar

BLL-/ILWI-Seminar zur Lebensmittelinformations-Verordnung

Anmeldeschluss (17.02.2012) abgelaufen
Berlin,

Im Nachgang zu unserem ersten Seminar vom 4. Oktober 2011 ist die Lebensmittelinformations-Verordnung am 25. Oktober 2011 verabschiedet worden, am 22. November 2011 als Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und am 12. Dezember 2011 in Kraft getreten. Die drei- bzw. fünfjährigen Übergangsfristen bis zur „Geltung“ und damit verpflichtenden Anwendung der neuen Vorschriften räumen die erforderliche Zeit zunächst zur Klärung aller offenen Fragen und sodann zur Umsetzung der neuen Informationspflichten ein. In diesem Zeitraum erfolgen auch die etwa für ggf. entstehende neue Informationspflichten zur Herkunft bestimmter Lebensmittel und Lebensmittelzutaten erforderlichen Folgenabschätzungen und es werden dann auch ggf. erforderliche Durchführungsregelungen zur Ausgestaltung neuer Informationspflichten erlassen.

Mit der zweiten Auflage unseres BLL-/ILWI-Seminars zur Lebensmittelinformations-Verordnung am 24. Februar 2012 möchten wir Ihnen erneut die Gelegenheit geben, sich über die wichtigsten Regelungsgehalte und insbesondere die neuen Informationspflichten der Lebensmittelinformations-Verordnung zu informieren.

Mehr noch als beim ersten Seminar im Oktober 2011 sollen dann aber alle Fragen und Ansätze zur praktischen Umsetzung der neuen Informationspflichten und Vorgaben der Verordnung im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen. Deshalb stellen wir Ihnen die aktuell in Unternehmen und Verbänden diskutierten Ansätze zur praktischen Umsetzung der neuen Informationspflichten ausführlich vor und haben ausreichend Raum für die Beantwortung Ihrer Fragen vorgesehen. Nach jedem Vortrag und in der Abschlussdiskussion mit den Referenten besteht die Gelegenheit zur Diskussion mit den Referenten, die Ihnen den ganzen Tag zur Verfügung stehen.

Wir freuen uns, dass sich Frau Dr. Gehrmann aus dem BMELV, die die abschließenden Verhandlungen zur Verabschiedung der Verordnung begleitet hat, erneut bereit erklärt hat, einen Überblick über die Regelungsinhalte der Verordnung zu geben. Sie wird auch über den Stand der Überlegungen zur weiteren Ausgestaltung der Verordnung auf Brüsseler Ebene Auskunft geben.

Prof. Dr. Hagenmeyer wird sodann die neuen Informationspflichten im Detail und in Abgrenzung zu den Regelungen der LMKV ebenso darstellen, wie erste Interpretations- und Lösungsansätze für unklare oder auslegungsbedürftige Vorschriften.

Dirk Jacobs von FoodDrinkEurope wird anschließend die Vorschläge und Interpretationsansätze der Industrie zu den zentralen Themen Nährwertdeklaration, Lesbarkeit, Allergenkennzeichnung und Herkunftskennzeichnung darstellen, die in Form einer Leitlinie zusammengestellt worden sind und nun mit Kommission und Mitgliedstaaten diskutiert werden sollen.

Herr Wedekind und Frau Dr. Unland stellen die in Unternehmen und Verbänden erarbeiteten Ansätze zur praktischen Umsetzung aller neuen Informationspflichten und Vorgaben der Verordnung dar, bevor Herr Dr. Rieke die neuen Vorgaben zur „Ursprungslands- und Herkunftsortskennzeichnung“ sowie die ersten Ansätze zu Folgenabschätzungen in diesem Bereich vorstellt.

Den Abschluss macht erneut die Darstellung von Inhalt und Bedeutung der Regelungsbefugnisse der Kommission zur Ausgestaltung der Verordnung und damit auch der Informationspflichten der Lebensmittelunternehmen.

Veranstaltungsort:
Haus der Land- und Ernährungswirtschaft (Sitz des BLL)
Claire-Waldoff-Str. 7
10117 Berlin

Kontakt:
Tel.: 030 206143-147
Fax: 030 206143-247
E-Mail: seminare[at]bll.de

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