BLL-/ILWI-Seminar Aromen und Zusatzstoffe im Fokus Recht, Fakten und Kontroversen
29.05.2013
, Berlin
Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
Die neue europäische Aromen-Verordnung, die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008, sowie die neue europäische Zusatzstoff-Verordnung, die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gelten bereits seit geraumer Zeit. Die Verordnungen regeln gemeinschaftsweit und direkt die Bedingungen für die Verwendung von Aromen und bestimmten Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften sowie Zusatzstoffen in Lebensmitteln. Alle Aromastoffe und einige andere Aromen müssen künftig aus-drücklich zugelassen werden. Dieses Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt ist bei Lebensmittelzusatzstoffen bereits seit Jahrzehnten bekannt.
Lange Zeit fehlten jedoch die Unionslisten für Aromastoffe und Zusatzstoffe. Diese wurden erst in einem zweiten Schritt durch eigenständige Verordnungen erlassen. Mit Geltungsbeginn dieser neuen Listen im Frühsommer 2013 ist die Aktualisierung und Harmonisierung des europäischen Aromen- und Zusatzstoffrechts weitestgehend abgeschlossen. Für die Lebensmittelindustrie bringen die neuen Regelungen zahlreiche Neuerungen mit sich. Welche Aromastoffe sind künftig zugelassen? Bleiben in Deutschland die restriktiven Bedingungen für künstliche Aromastoffe bestehen? Was ändert sich durch die neuen Unionslisten im Zusatzstoffrecht? Gibt es Übergangsfristen? Welche Probleme birgt das neue Recht für die Lebensmittelindustrie oder die Lebensmittelüberwachung?
Auf diese Fragen und weitere Aspekte gehen die Referenten aus der Industrie, der Überwachung, einer Anwaltskanzlei sowie den Verbänden ein. Im Anschluss an alle Vorträge besteht die Gelegenheit, weitere Fragen und Probleme anzusprechen und zu diskutieren.
Veranstaltungsort:
Haus der Land- und Ernährungswirtschaft (Sitz des BLL)
Claire-Waldoff-Str. 7
10117 Berlin
Kontakt:
Tel.: 030 206143-147
Fax: 030 206143-247
E-Mail: seminare@bll.de
Die Teilnahmegebühren belaufen sich auf 390,- Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Tagungsunterlagen (in gedruckter Form) und die Verpflegung der Teilnehmer für die Dauer des Seminares sind im Preis inbegriffen.
Bei Stornierung der Anmeldung bis zum Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr von 100,- Euro berechnet. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Teilnahme einer Ersatzperson ist nach Absprache möglich.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Sie erhalten eine Rechnung über die Teilnahmegebühren, die gleichzeitig als Anmeldebestätigung gilt. Jeder Teilnehmer erhält im Anschluss an die Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung.
Lange Zeit fehlten jedoch die Unionslisten für Aromastoffe und Zusatzstoffe. Diese wurden erst in einem zweiten Schritt durch eigenständige Verordnungen erlassen. Mit Geltungsbeginn dieser neuen Listen im Frühsommer 2013 ist die Aktualisierung und Harmonisierung des europäischen Aromen- und Zusatzstoffrechts weitestgehend abgeschlossen. Für die Lebensmittelindustrie bringen die neuen Regelungen zahlreiche Neuerungen mit sich. Welche Aromastoffe sind künftig zugelassen? Bleiben in Deutschland die restriktiven Bedingungen für künstliche Aromastoffe bestehen? Was ändert sich durch die neuen Unionslisten im Zusatzstoffrecht? Gibt es Übergangsfristen? Welche Probleme birgt das neue Recht für die Lebensmittelindustrie oder die Lebensmittelüberwachung?
Auf diese Fragen und weitere Aspekte gehen die Referenten aus der Industrie, der Überwachung, einer Anwaltskanzlei sowie den Verbänden ein. Im Anschluss an alle Vorträge besteht die Gelegenheit, weitere Fragen und Probleme anzusprechen und zu diskutieren.
Veranstaltungsort:
Haus der Land- und Ernährungswirtschaft (Sitz des BLL)
Claire-Waldoff-Str. 7
10117 Berlin
Kontakt:
Tel.: 030 206143-147
Fax: 030 206143-247
E-Mail: seminare@bll.de
Teilnahmebedingung
Das Seminar wendet sich an Unternehmen und Verbände der Lebensmittelwirtschaft, insbesondere an Mitglieder des BLL und deren Mitarbeiter.Die Teilnahmegebühren belaufen sich auf 390,- Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Tagungsunterlagen (in gedruckter Form) und die Verpflegung der Teilnehmer für die Dauer des Seminares sind im Preis inbegriffen.
Bei Stornierung der Anmeldung bis zum Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr von 100,- Euro berechnet. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Teilnahme einer Ersatzperson ist nach Absprache möglich.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Sie erhalten eine Rechnung über die Teilnahmegebühren, die gleichzeitig als Anmeldebestätigung gilt. Jeder Teilnehmer erhält im Anschluss an die Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung.
Veranstaltungsbeginn
29.05.2013Haus der Land- und Ernährungswirtschaft