BLL-/ILWI-Seminar Aktuelle Entwicklungen im europäischen Recht für Zusatzstoffe, Aromen und Enzyme
Inhalt
Am 12. November 2011 wurden die neuen Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit wird die Neugestaltung des Europäischen Zusatzstoffrechts nach jahrelangen Diskussionen zu einem vorläufigen Abschluss gebracht.
Bei der Herstellung sicherer und bekömmlicher Lebensmittel spielt die Verwendung von Zusatzstoffen eine wichtige Rolle. Über Jahrzehnte war der rechtliche Rahmen in Bezug auf ihre Verwendung durch verschiedene Richtlinien und einzelstaatliche Regelungen geprägt. Mit der nun erfolgten Vollendung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wurde die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in der Europäischen Union aktualisiert und harmonisiert.
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe kann als das Herzstück der europäischen Verordnung angesehen werden und beinhaltet eine Auflistung aller Lebensmittelzusatzstoffe, die in der Europäischen Union zugelassen sind, mit ihren jeweiligen Verwendungsbedingungen. Dabei wird sich der Anwender an eine völlig neue Lesart sowie an ein neues Kategorisierungssystem gewöhnen müssen. Neu sind zudem zahlreiche Regelungen in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, die festlegen, welche Zusatzstoffe künftig in Zubereitungen aus Zusatzstoffen, Aromen, Enzymen und Nährstoffen eingesetzt werden dürfen.
Referenten der Europäischen Kommission, der Lebensmittelüberwachung sowie der Lebensmittelwirtschaft werden neben der Präsentation der neuen rechtlichen Regelungen und deren Bewertung auch weitere aktuelle Entwicklungen im Lebensmittelrecht in Bezug auf Lebensmittelzusatzstoffe, -aromen und -enzyme erläutern. So gilt seit einem Jahr die neue „natürlich-Kennzeichnung“ bei Aromen im Sinne des Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008, die aus Sicht der Lebensmittelüberwachung und aus Sicht von Unternehmen beleuchtet werden soll. Nicht zuletzt sollen die Herausforderungen aller an der Erarbeitung der Positivlisten zur Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 über Lebensmittelenzyme Beteiligten aufgezeigt werden. Das Seminar soll auch dazu dienen, Hilfestellung bei Fragen in Bezug auf vorgeschriebene Fristen und Übergangsregelungen zu geben.
Breiter Raum ist für die Beantwortung der Fragen der Teilnehmer vorgesehen. Im Anschluss an die Vorträge besteht daher Gelegenheit, Fragen und Probleme aus der Praxis anzusprechen und zu diskutieren.
Tagungsort
Haus der Land- und Ernährungswirtschaft (HdLE)
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Eine Wegbeschreibung zum Veranstaltungsort finden Sie unter www.bll.de.