EU-Staaten und Parlament einigen sich auf Regelung zu neuen genomischen Techniken
Neue genomische Techniken ermöglichen gezielte Veränderungen im Erbgut von Pflanzen. Dazu gehören Verfahren wie die Gen-Schere CRISPR/Cas. Die Europäische Kommission hatte bereits 2023 vorgeschlagen, für bestimmte Pflanzen, deren genetische Veränderungen auch auf natürlichem Weg oder durch konventionelle Züchtung entstehen könnten, einen eigenständigen Rechtsrahmen zu schaffen. Ziel ist es, die Entwicklung neuer Pflanzensorten zu erleichtern, etwa mit Blick auf Klimaanpassung, Krankheitsresistenzen oder einen effizienteren Ressourceneinsatz in der Landwirtschaft.
Der erzielte Kompromiss sieht eine Unterscheidung zwischen zwei Kategorien von NGT-Pflanzen vor. Pflanzen der Kategorie NGT 1, die gleichwertig zu konventionellen Pflanzen sind, sollen künftig erleichterten Regelungen unterliegen. Für NGT-2-Pflanzen gelten weiterhin weitgehend die bisherigen Anforderungen des EU-Gentechnikrechts, einschließlich einer Risikoprüfung vor der Zulassung. Die Kennzeichnungsvorgaben unterscheiden sich dabei je nach Kategorie.
Die Einigung wird von den Akteuren entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette unterschiedlich bewertet. Diskutiert werden insbesondere Fragen des Patentschutzes sowie die Ausnahme von NGT 1-Produkten von einer Kennzeichnung.
Der Lebensmittelverband Deutschland begrüßt, dass es nach langjährigen Beratungen auf EU-Ebene gelungen ist, einen Kompromiss zur Regelung der neuen genomischen Techniken zu erzielen und damit einen eigenen, EU-einheitlichen Rahmen für Innovationen in diesem Bereich zu schaffen. Allerdings bleiben auch nach Verabschiedung der Verordnung Fragen offen, die im Rahmen der vorgesehenen zweijährigen Übergangsfrist durch weitere Durchführungsrechtsakte konkretisiert werden müssen.