EU-weit einheitlich geregelt: Zusatzstoffrecht und Zulassung

Zusatzstoffe werden definiert als Stoffe, die nicht Lebensmittelrohstoffe oder deren Inhaltsstoffe sind und die bei der Herstellung von Lebensmitteln zum Einsatz gelangen.

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In Deutschland gilt für Zusatzstoffe das Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt, d. h.: Zusatzstoffe sind grundsätzlich verboten, es sei denn, ihre Zulassung wird ausdrücklich erlaubt. Die EU hat dieses System übernommen.

Europäisches Zusatzstoffrecht

Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben sich auf ein gemeinschaftliches Zusatzstoffrecht für Lebensmittel geeinigt. Dies bedeutet, dass in jedem EU-Land die gleichen Zusatzstoffe unter definierten Bedingungen eingesetzt werden können. Damit ist eine Grundbedingung für den freien Warenverkehr erfüllt. Außerdem ist für jeden Verbraucher in Europa das gleiche hohe Schutzniveau garantiert.

Eine Zulassung von Zusatzstoffen bedeutet jedoch nur, dass sie verwendet werden dürfen, nicht aber verwendet werden müssen! In den vergangenen Jahren wurde das europäische Zusatzstoffrecht reformiert. Alle Lebensmittelzusatzstoffe werden nun in einer Verordnung geregelt. In diesem Rahmen werden auch noch einmal sämtliche Zulassungen kritisch überprüft.

Zulassung von Zusatzstoffen

Die Zulassung der Verwendung von Zusatzstoffen ist in den meisten Fällen auf bestimmte Lebensmittel beschränkt, und es werden Höchstmengen vorgeschrieben. Die wissenschaftliche Beratung und Begleitung erfolgt durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin.

Viele Länder haben ähnliche Systeme und nationale Gremien sind darüber hinaus damit befasst. Der SCF prüfte auf europäischer Ebene jeden Zusatzstoff. Diese Aufgabe wird seit 2003 von der EFSA übernommen. Das internationale FAO/WHO-Zusatzstoff-Expertenkomitee (JECFA) nimmt zusätzliche Sicherheitsbewertungen vor.

In der EFSA sitzen renommierte Wissenschaftler aus ganz Europa, die die Europäische Kommission in allen Aspekten der Sicherheit beraten. Die EFSA arbeitet unabhängig und erhält ihre Ergebnisse ausschließlich durch gründliche wissenschaftliche Analyse und auf Basis gesundheitlicher Betrachtungen.

Die Zusatzstoffe werden kontinuierlich von der EFSA beobachtet, um sicherzustellen, dass alle neuen Daten berücksichtigt werden. Nur die von SCF und EFSA geprüften und von der EU-Kommission als technologisch notwendig erachteten Zusatzstoffe erhalten die Zulassung und dabei auch eine E-Nummer.

Sicherheit von Zusatzstoffen

Sicherheit ist ein wichtiges Kriterium, aber die Tatsache, dass ein Zusatzstoff sicher ist, ist noch kein Freibrief für seine Verwendung. Auch die technologische Notwenigkeit muss begründet werden. Wenn dies nicht der Fall ist, erfolgt keine Zulassung, selbst wenn der Zusatzstoff absolut sicher ist. Ein neuer Stoff wird erst dann erlaubt, wenn sehr klar gezeigt wird, dass dieser Zusatzstoff sicher und zugleich notwendig ist. Darüber hinaus darf der Verbraucher durch die Verwendung von Zusatzstoffen nicht getäuscht werden, um eine fehlerhafte Verarbeitung oder schlechte Qualität der Rohstoffe zu vertuschen.

Alle in Deutschland und in der Europäischen Union verwendeten Zusatzstoffe müssen also sicher sein. Sicher heißt: Sicher innerhalb der erlaubten Mengen und Verwendungsbedingungen nach gegenwärtigem Stand der Erkenntnis und sicher für den gesunden Verbraucher.

Um die für den Menschen sichere Einnahmemenge eines Zusatzstoffes, also die Menge, die jeden Tag ein Leben lang ohne Risiko für die Gesundheit verzehrt werden kann, zu finden, suchen Wissenschaftler zunächst am Tier nach der Menge, bei der keinerlei negative Wirkungen zu beobachten sind (so genannte no-observed-effect-level = NOEL).

Allerdings wird nicht diese Dosis als Höchstgrenze zugelassen, sondern sie wird noch durch den Sicherheitsfaktor 100 dividiert. Damit wird sowohl dem Unterschied bei der Übertragung der Versuchsergebnisse vom Tier auf den Menschen Rechnung getragen als auch der Tatsache, dass empfindliche Verbrauchergruppen wie Kinder, ältere Menschen und Kranke ganz besonders geschützt werden müssen. Ebenso wird unterschiedliches Ernährungsverhalten berücksichtigt. Anders ausgedrückt: Wenn eine Dosis 100 mg pro kg Körpergewicht/Tag als unbedenklich eingestuft wird, würde die vertretbare Tagesdosis nur 1 mg pro kg Körpergewicht/Tag betragen. Diese reduzierte Menge ist allgemein bekannt als ADI (= Acceptable Daily Intake). Bis zu diesem ADI-Wert sind die beurteilten Stoffe selbst bei lebenslanger, täglicher Aufnahme mit Sicherheit unschädlich. Die zur Verwendung im Endprodukt zugelassenen Mengen werden so bemessen, dass die ADI-Werte bei normaler gemischter Kost nicht und bei einseitiger Kost kaum erreicht werden können.

Die Sicherheit und Zulassung von Zusatzstoffen erklären wir auch hier im Video.

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