Nahrungsergänzungsmittel aus dem Internet
Der Internethandel mit Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Der Verbraucher kann aus einem mittlerweile umfangreichen Produktangebot wählen. Er sollte jedoch bei Bestellungen von NEM über das Internet genau hinsehen. Hier die wichtigsten Fakten.
Über das Internet kann der Verbraucher aus einem mittlerweile umfangreichen Produktangebot wählen und bequem unabhängig von Öffnungszeiten einkaufen, Warenversand nach Hause inklusive. Unabhängig von dem gewählten Vertriebsweg müssen Nahrungsergänzungsmittel den in Europa bzw. in Deutschland geltenden rechtlichen Anforderungen entsprechen, z. B. den Vorgaben hinsichtlich Produktzusammensetzung und -kennzeichnung sowie Verbraucherinformation und Werbung. Dies gilt ohne Einschränkung auch für Nahrungsergänzungsmittel, die deutschen Verbrauchern über das Internet angeboten werden.
Leider finden sich im Internet neben seriösen, qualitativ hochwertigen Nahrungsergänzungsmitteln auch Angebote von in Deutschland nicht verkehrsfähigen oder sogar gesundheitlich bedenklichen Produkten. Diese werden häufig mit unzulässigen bzw. verbotenen Aussagen beworben oder enthalten gesundheitsgefährdende Stoffe. Daher sollten Verbraucher bei Bestellungen von Nahrungsergänzungsmitteln über das Internet besonders aufmerksam, sorgsam und kritisch sein.
Fragen und Antworten
Nein. Es gibt auch im Internet seriöse Anbieter, bei denen Sie unbedenklich Nahrungsergänzungsmittel bestellen können. Sie sollten sich daher die angebotenen Produkte, die Informationen über das Produkt, die Werbeaussagen sowie die gesamte Internetseite genauer anschauen.
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Daher unterliegt das Herstellen und Verkaufen von Nahrungsergänzungsmitteln den allgemeinen (d. h. für alle Lebensmittel gültigen) lebensmittelrechtlichen Bestimmungen auf nationaler und europäischer Ebene. Diese sind sehr umfangreich und stellen durch detaillierte Vorgaben die Sicherheit und Qualität der Produkte und den Schutz des Verbrauchers sicher. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber weiterführende Vorgaben hinsichtlich u. a. Zusammensetzung, Kennzeichnung und Anzeigepflicht von Nahrungsergänzungsmitteln in speziellen Vorschriften für diese Produktgruppe festgeschrieben.
Mehr zu: Gesetzliche Regelungen für Nahrungsergänzungsmittel
Für Nahrungsergänzungsmittel, die im Internet angeboten werden, gelten die gleichen lebensmittelrechtlichen Vorschriften wie für Nahrungsergänzungsmittel, die Sie im Supermarkt, Drogeriemarkt oder in der Apotheke kaufen können. Für die Einhaltung dieser Vorschriften ist der Hersteller oder Importeur verantwortlich.
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Bei seriösen Versandapotheken, bei Internetshops bekannter Drogerie- oder Lebensmittelketten oder bei in Deutschland ansässigen Direktanbietern können Sie in der Regel davon ausgehen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten und die Produkte sicher sind. Bei Ihnen unbekannten Anbietern achten Sie als erstes darauf, ob die Webseiten ein Impressum enthalten und dieses alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zum Produkt enthält. Alle Anbieter von Waren oder Dienstleistungen werden vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, auf ihrer Webseite die Anschrift (Firmensitz), den Namen des Geschäftsführers und die Steuernummer anzugeben. Somit ist sichergestellt, dass Sie (und die Überwachungsbehörden) wissen, wer verantwortlich ist, und ob die Firma in Deutschland, in der EU oder in einem Drittland ansässig ist.
Ist kein oder nur ein unvollständiges Impressum vorhanden, so ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass die Produkte – im günstigsten Fall aus Unwissenheit des Anbieters – dem in Deutschland geltenden Recht nicht entsprechen. In diesem Fall sollten Sie sich vorab besonders gut über das Produkt und dessen Zutaten sowie – wenn möglich – über den Anbieter informieren. Hierbei kann Sie zum Beispiel eine Verbraucherzentrale vor Ort unterstützen. Im Zweifelsfall sollte immer besser auf eine Bestellung verzichtet werden.
Wenn Sie ein Nahrungsergänzungsmittel bei einer Versandapotheke bestellen, können Sie sich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) darüber informieren, ob es sich um eine seriöse und in Deutschland zugelassene Apotheke handelt. Unter https://www.bfarm.de wird ein Verzeichnis aller registrierten Versandapotheken angeboten. Ferner sind die Webseiten von registrierten Versandapotheken durch ein Sicherheitslogo gekennzeichnet.
Nicht nur das Vorhandensein eines vollständigen Impressums ist ein Indiz für einen seriösen Anbieter, ebenso müssen die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Produktkennzeichnung, der Auslobung, der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweisen etc. erfüllt sein. Prüfen Sie daher, ob es genaue, deutschsprachige Angaben zum angebotenen Produkt gibt. Dazu gehören u. a.: die Verkehrsbezeichnung (keine Fantasienamen), das Zutatenverzeichnis, die Angaben zum Hersteller oder Verpacker, ggf. das Herkunftsland. Seien Sie besonders kritisch hinsichtlich der Zutaten und der Werbeaussagen. So sind Werbeaussagen, die eine heilende oder lindernde Wirkung des Produktes versprechen genauso unseriös wie Versprechen, dass eine Wirkung mit Sicherheit eintreten wird ('Wundermittel'). Ihnen unbekannte Stoffe könnten gesundheitlich bedenklich sein. Daher sollten Sie sich unbedingt weitere Informationen beschaffen. Auch bei Ihnen bekannten Stoffen, die sehr hoch dosiert angeboten werden, sollten Sie Vorsicht walten lassen und sich von einem Arzt, Apotheker oder Ernährungsberater beraten lassen. Hinterfragen Sie abschließend kritisch, wer Ihnen die Empfehlung zu einem bestimmten Produkt gegeben hat. Empfehlungen aus Verbraucherportalen, Foren oder Chatrooms liefern in der Regel kein repräsentatives Bild der Verbraucherzufriedenheit und treffen keine Aussagen über die Verkehrsfähigkeit und Sicherheit des Produktes. Ziehen Sie in solchen Fällen immer eine Fachmeinung hinzu, indem Sie einen Arzt, Ernährungsberater oder Apotheker fragen.
Die Verpackung eines Nahrungsergänzungsmittels muss laut Vorschrift des Gesetzgebers folgende Informationen aufweisen: Verkehrsbezeichnung (Beispiel: Nahrungsergänzungsmittel), Nennung der Stoffe, die das Produkt charakterisieren (Beispiel: ...mit Vitamin C), Verzehrsempfehlung (Beispiel: 1 x täglich eine Kapsel), Hinweis zur maximalen Verzehrsmenge (Beispiel: 'Die täglich empfohlene Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.'), Hinweise zur Ernährung (Beispiel: 'kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung') und Lagerhinweis (Beispiel: 'Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern.'). Zusätzlich ist der Nähr- bzw. Wirkstoffgehalt des Produktes anzugeben, und zwar in absoluter Menge (z. B. x mg Calcium). Für Vitamine oder Mineralstoffe ist zudem der Gehalt als Prozentangabe bezogen auf die empfohlene Tageszufuhr für den jeweiligen Nährstoff aufzuführen.
Unabhängig vom Vertriebsweg müssen Nahrungsergänzungsmittel dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden. Das BVL leitet die erhaltene Information an die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer weiter, damit die Produkte von der Lebensmittelüberwachung erfasst werden können. Zudem müssen Internethändler, die Nahrungsergänzungsmittel vertreiben, gemäß EU-Recht ebenfalls angemeldet und registriert sein, damit sie von der Lebensmittelüberwachung erfasst und überwacht werden können. Nicht angemeldete Internethändler unterliegen nicht der behördlichen Kontrolle. Bei ihnen ist die Gefahr größer, dass ein nicht verkehrsfähiges oder unsicheres Nahrungsergänzungsmittel angeboten wird.
Eine umfassende Überwachung des Produktangebots im Internet ist aufgrund der Fülle der Angebote im Netz kompliziert. Insbesondere fällt es schwer, die Tätigkeit unseriöser Anbieter zu unterbinden, die ihren Sitz nicht in der Europäischen Union haben. Es werden derzeit Lösungsstrategien zur besseren Kontrolle des Internethandels mit Lebensmitteln entwickelt, unter anderem vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
In der Regel können Waren, die aus dem Ausland nach Deutschland verschickt werden, von der deutschen Lebensmittelüberwachung nicht kontrolliert werden. So kann es vorkommen, dass ein Produkt zwar den rechtlichen Vorgaben des Drittstaates entspricht, nicht aber den Vorgaben des europäischen Rechts. Bedenklich wird es insbesondere dann, wenn das Produkt Inhaltstoffe enthält, die für Ihre Gesundheit schädlich sein können. Ist ein Onlineshop außerhalb der EU (z. B. USA) ansässig, so handelt es sich beim Versand der Ware offiziell um eine Einfuhr in die EU. Die Ware kann daher grundsätzlich an der Grenze vom Zoll kontrolliert werden. Besteht ein Verdacht, dass Produkte nicht dem geltenden Recht entsprechen, kann der Zoll die Ware anhalten und sie zu Lasten des Bestellers von einem Gegenprobensachverständigen begutachten lassen. Nahrungsergänzungsmittel, die nicht einfuhrfähig sind, werden vernichtet oder müssen wieder ausgeführt werden.
Wenn Sie ein Nahrungsergänzungsmittel für bedenklich halten, wenden Sie sich an Ihre örtliche Behörde für Lebensmittelüberwachung. Diese ist bei der Kreisverwaltung bzw. dem Landratsamt oder in Großstädten direkt bei der Stadtverwaltung angesiedelt. Weitere Informationen und die richtige Adresse finden Sie z. B. über den "Behördenwegweiser". Auch die Verbraucherverbände sind eine gute Anlaufstelle. Haben Sie eine Ware bereits bestellt und erhalten, das Produkte Ihnen aber nicht vertrauenswürdig erscheint, nutzen Sie Ihr Rückgaberecht und schicken Sie die Ware wieder zurück.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Produkt Ihre Ernährung sinnvoll ergänzt, lassen Sie sich beraten. Fragen Sie beispielsweise Ihren Arzt, einen Ernährungsberater oder Ihren Apotheker.
Auf einen Blick: Tipps zum Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln im Internet
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gibt in seiner Publikation "Lebensmittel online kaufen! Tipps für Verbraucher" folgende spezielle Hinweise zum Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln:
- Vorsicht bei schnellen und unrealistischen Erfolgsversprechen!
- Vorsicht bei vagen Verzehrsempfehlungen!
- Vorsicht bei Produkten, die exklusiv im Internet vertrieben werden!
- Vorsicht bei Empfehlungen in Diskussionsforen und Chatrooms! Die „Erfahrungsberichte“ entpuppen sich häufig als getarnte Werbung.
- Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Ihnen unbekannten Zutaten.
- Achten Sie auf Produktabbildungen. Gibt es deutsche Aufschriften, haben die Verpackungen eine seriöse Aufmachung?
- Online-Apotheken müssen registriert sein. Informieren Sie sich über die Registrierung im Versandapothekenregister.
- Kaufen Sie Nahrungsergänzungsmittel nicht von Privatpersonen.
- Nahrungsergänzungsmittel aus dem Ausland können ggf. in Deutschland als Arzneimittel angesehen werden. Ein Import wäre demnach verboten – dem Besteller kann sogar eine Anzeige drohen.
- Nahrungsergänzungsmittel aus dem Internet sind unter Umständen gesundheitlich nicht unbedenklich.