Nanotechnologie und Lebensmittel

Nanotechnologie ist der Oberbegriff für die Entwicklung von innovativen Materialien und Anwendungen, mit Hilfe derer es möglich ist, völlig neue Eigenschaften und Funktionen zu erzeugen. Das ist auch für den Bereich der Lebensmittel interessant.

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Was ist Nano?

Nanopartikel sind kleinste Teilchen (nano = Zwerg), die zwischen einem und hundert Nanometer (nm) groß bzw. klein sind. Ein Nanometer ist der milliardste Teil von einem Meter. Zur besseren Vorstellung: ein menschliches Haar ist ungefähr 70.000 nm dick. Nanopartikel und Nanomaterial können chemisch ganz unterschiedlich beschaffen sein – ihre Gemeinsamkeiten sind einzig die Größenparameter.

Nanotechnologie im Lebensmittelbereich

Die Nanotechnologie stellt eine der bedeutendsten Technologie dar und hält derzeit Einzug in vielfältigen Anwendungsgebieten. Im Verbraucheralltag erscheinen zunehmend innovative „Nano-Produkte“ mit Einsatzmöglichkeiten in zahlreichen Lebensbereichen. Auch im Bereich der Lebensmittel ist die Anwendung dieser Technologie und die Verwendung daraus resultierender, neuartiger Materialien denkbar. Das könnte im Einzelfall sowohl für die Verbraucher als auch die Hersteller Vorteile bringen, z. B. eine Verbesserung der Löslichkeit von Stoffen oder eine Optimierung der Wirkung (z. B. von Antioxidation) sowie der Bioverfügbarkeit (z. B. Vitamine). Gegenwärtig haben nanomaterialhaltige Produkte im Lebensmittelbereich jedoch noch keine Marktbedeutung.

Die Lebensmittelwirtschaft ist grundsätzlich interessiert an Forschung und Neuentwicklungen; wichtige Prämisse ist die strikte Beachtung des regulatorischen Rahmens bezüglich der Lebensmittelsicherheit. Für potentielle Nanomaterialien gibt es geltende und aktualisierte rechtliche Rahmenbedingungen, die ausreichen, um den Einsatz von Nanomaterialien als Lebensmittelzutaten effektiv zu bewerten und zu überwachen.

In der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), die seit Dezember 2014 gilt, ist festgelegt, dass Zutaten in zusammengesetzten Lebensmitteln, die „technisch hergestelltes Nanomaterial“ sind, auch entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Der Name der Zutat ist durch die Silbe „nano“ zu ergänzen. Diese Kennzeichnungspraxis gab es vorher bereits bei Kosmetika. Bei Lebensmitteln hat die Nanotechnologie jedoch noch kaum Einzug gehalten. Auf Basis der bisherigen Erkenntnisse gibt es nur wenige Zutaten, die als "technisch hergestelltes Nanomaterial" anzusehen sind, d. h. man findet nur sehr selten Zutatenverzeichnisse mit „nano“-Hinweis.

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Technisch hergestelltes Nanomaterial

Hinzukommt, dass es nach wie vor erhebliche Diskussionen darüber gibt, was genau mit „technisch hergestelltem Nanomaterial“ gemeint ist und welche Zutaten so einzuordnen sind. Von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament gibt es hierzu weder Leitlinien noch Empfehlungen zur Analytik.

Kennzeichnung von Nanomaterialien

Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht für Nanomaterialien als Bestandteil von Lebensmittelverpackungen. Für diese gelten ohnehin eine Zulassungspflicht und der Grundsatz, dass sie nicht auf Lebensmittel übergehen dürfen. Im Zutatenverzeichnis genannt wären sie für Verbraucher eine irreführende Botschaft.

Bei allen offenen Fragen um die Möglichkeiten der Nanotechnologie im Lebensmittelbereich ist zumindest die gesetzliche Informationspflicht für die Endverbraucher grundsätzlich geregelt und nicht mehr angreifbar. Der interessierte Verbraucher wird auf diesem Weg darauf hingewiesen, dass er in dem Produkt eine innovative, neuartige Lebensmittelzutat findet, die bislang so nicht verwendet wurden und ein Ergebnis der Nanotechnologie ist. Der Gesetzgeber hat also für die erwünschte Transparenz gesorgt, wenn auch leider nicht für die notwendige Klarstellung des Gewollten und der Anwendbarkeit.