Richtlinie

Richtlinie über die Verwendung von geografischen Hinweisen bei Brotbezeichnungen

Die „Richtlinie über die Verwendung von geographischen Hinweisen bei Brotbezeichnungen“ kann auf eine lange Tradition zurückblicken. Bereits im Jahre 1966 wurde mit dieser Richtlinie eine Liste mit Gattungsbezeichnungen für Brot veröffentlicht, um Zweifelsfragen in Bezug auf Herkunfts- bzw. Gattungsbezeichnungen auszuschließen. 1984 wurde diese Richtlinie umfassend überarbeitet und unter dem Titel „Richtlinie für Brot und Kleingebäck“ neu veröffentlicht. Die darin beschriebenen Beurteilungsmerkmale und Bezeichnungen sind jedoch zwischenzeitlich durch die „Leitsätze für Brot und Kleingebäck“ des Deutschen Lebensmittelbuchs ersetzt worden. Die nun vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. und dem Verband Deutscher Großbäckereien e. V. erarbeitete Neufassung befasst sich daher wie in den Anfängen ausschließlich mit geographischen Hinweisen bei Brotbezeichnungen. Die Richtlinie
erhält daher wieder den Titel „Richtlinie über die Verwendung von geographischen Hinweisen bei Brotbezeichnungen“ und ersetzt die bisher bestehende „Richtlinie für Brot und Kleingebäck“.

Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. hat die Richtlinie über die Verwendung von geographischen Hinweisen bei Brotbezeichnungen im Dezember 2025 aktualisiert, in seinen Gremien unter Hinzuziehung aller fachlich berührten Kreise der Lebensmittelwirtschaft überprüft und gebilligt und als Verkehrsauffassung der Lebensmittelwirtschaft veröffentlicht.

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Die Versandkostenpauschale beträgt 5,00 Euro und beinhaltet Material- und Arbeitskosten sowie das Versandporto.