Teures Bürokratiemonster: Zuckersteuer soll dem Staat Milliardenbeträge einbringen
Berlin, - Der bekannt gewordene, 57 Seiten umfassende Entwurf für ein Zuckergetränkesteuergesetz zeigt, dass die geplante Steuer die Bürger teuer zu stehen kommt. Der Entwurf geht ausdrücklich davon aus, dass die Steuer Auswirkungen auf die Verbraucherpreise haben und auf die Endkunden überwälzt werden wird.
„Damit steht es schwarz auf weiß im Entwurf: Der Staat greift hier tief in den Geldbeutel der Verbraucher und belastet sie mit einer neuen Steuer“, sagt Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie. „Gleichzeitig wird ein vollkommen neues und aufwendiges Verbrauchssteuersystem geschaffen. Das passt aus unserer Sicht nicht zum angekündigten Bürokratieabbau und zur dringend notwendigen Entlastung der Wirtschaft.“
Allein für Zoll und IT werden für die Jahre 2026 bis 2029 Kosten von rund 89 Millionen Euro veranschlagt. Beim Zoll sollen 200 zusätzliche Stellen geschaffen werden. Der Entwurf beziffert auch den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, aber wie dieser berechnet wurde und welche notwendigen betrieblichen Umstellungen dabei berücksichtigt wurden, ist nicht nachvollziehbar – die betroffene Wirtschaft wurde dazu nicht angehört.
Auch die vorgesehene Umsetzungsfrist ist völlig unrealistisch. Die Steuer soll ab dem 1. Juli 2027 greifen, die notwendigen Anträge können jedoch erst ab Januar 2027 gestellt werden. Unternehmen blieben damit nur wenige Monate, um unter anderem steuerliche Verfahren sowie IT- und Abrechnungssysteme anzupassen. „Eine neue Verbrauchsteuer, deren gesundheitlicher Nutzen nicht gegeben ist, und die mit erheblichen Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher verbunden ist, darf nicht im Hauruckverfahren eingeführt werden“, so Minhoff. „Bevor ein solches Gesetz auf den Weg gebracht wird, braucht es eine realistische Folgenabschätzung aus wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Sicht, ausreichende Umsetzungsfristen und eine Beteiligung der betroffenen Wirtschaft.“