Pressemitteilung

Die neue Rindfleisch-Etikettierung

Bonn, - Die Rindfleischetikettierungs-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1760/2000) legt fest, dass Rindfleisch mit einer Referenznummer, die die Rückverfolgbarkeit zu einem Tier bzw. einer Gruppe von Tieren gewährleistet sowie mit Nummern des Schlacht- und Zerlegungsbetriebes zu kennzeichnen ist.

Sie wurde wurde im Amtsblatt der EG Nr. L 204 vom 11.8.2000, S. 1 ff. veröffentlicht. Die EG-Durchführungsverordnung zur Rindfleischetikettierungs-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1825/2000) findet sich im Amtsblatt der EG Nr. L 216 vom 26.8.2000, S. 8 ff.

Rindfleisch darf ab dem 1. September 2000 nur noch mit der genannten Referenznummer bzw. einem Referenzcode, der Zulassungsnummern des Schlachthofs und des Zerlegebetriebes sowie der Angabe des Mitgliedstaates oder Drittlandes, in dem Schlachtung bzw. Zerlegung erfolgt sind, in den Verkehr gebracht werden. Diese Angaben müssen ab dem 1. Januar 2002 um Angaben zum Ort der Geburt und Mast ergänzt werden.

Die Durchführungsverordnung enthält neben der Definition von Hackfleisch (Fleisch, das fein zerkleinert oder durch einen Fleischwolf gedreht wurde) Bestimmungen u.a. zu den notwendigen Kontrollen und den Sanktionen bei Verstößen gegen die Rindfleischetikettierungs-Verordnung. Des weiteren wird bestimmt, dass eine Gruppe von Tieren, die neben dem Einzeltier auch Bezugsgröße der Kennzeichnung sein kann, maximal der Tagesproduktion eines Zerlegungsprinzips entsprechen darf.

Beide Verordnungen sind während der nächsten zwei Monate im Internet unter der Adresse http//europa.eu.int/eur-lex/de/oj/index.html verfügbar.

Auf nationaler Ebene wird derzeit noch die Neufassung des Rindfleischetikettierungs-Gesetzes beraten. Mit diesem soll nicht nur sichergestellt werden, dass in Deutschland die Verpflichtungen der zweiten Stufe der EG-Verordnung Angabe des Geburts- und Mastortes unmittelbar verpflichtend werden, sondern geregelt werden soll auch die Frage der Überwachungszuständigkeiten. Wie die Presse berichtete, konnten sich Bund und Länder hier insbesondere über die Frage der Kostentragung noch nicht einigen, weshalb das Rindfleischetikettierungs-Gesetz nunmehr im Vermittlungsverfahren ist. Derzeit wird mit einem Abschluss der Beratungen für Ende Oktober gerechnet, so dass die Regelungen spätestens im November in Kraft treten könnten. Erst mit dem Inkrafttreten des nationalen Rindfleischetikettierungs-Gesetzes würden dann die Angaben zur Geburt und Mast, die nach dem Gemeinschaftsrecht erst zum Jahre 2000 verpflichtend werden, für den nationalen Bereich obligatorisch.

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