Pressemitteilung

Lebensmittel mit Zutaten aus GVO sind sicher und in Europa verkehrsfähig

Bonn, - Anlässlich der von der Stiftung Warentest am 27.07.2000 veröffentlichten Ergebnisse zum Nachweis gentechnisch veränderter Bestandteile in Lebensmitteln weist der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) darauf hin, dass auch Lebensmittel mit Gehalten an gentechnisch veränderten Bestandteilen verkehrsfähig und sicher sind. Denn nur nach den Verfahren der europäischen Rechtsvorschriften eingehend auf ihre Sicherheit überprüfte Lebensmittel und Lebensmittelzutaten werden zur Vermarktung zugelassen. Dies gilt auch für die von der Stiftung Warentest untersuchten Lebensmittel, die Anteile an zugelassenen „GVO-Sorten“ enthielten.

Das Testergebnis der Stiftung, dass in 31 von 82 Produkten gentechnisch veränderte Bestandteile nachweisbar waren, darf nicht zu dem Schluss verleiten, es handele sich bei den 31 Produkten um nicht zugelassene Lebensmittel. Bei drei der getesteten Lebensmitteln fehlte in der Zutatenliste der Hinweis: „aus genetisch veränderten,.. hergestellt“. Nach der Schwellenwert-Verordnung (EG) Nr. 49/2000 sind unbeabsichtigte Beimischungen von Material aus GVO auch ohne Kennzeichnung zulässig, wenn diese in der jeweiligen Zutat unter 1% liegen.

Nach Auffassung des BLL schafft erst ein Schwellenwert die Voraussetzung für eine sinnvolle und praktikable Kennzeichnung. Aufgrund der sehr empfindlichen Analysenverfahren werden immer wieder geringste Spuren gentechnisch veränderter Materialien in Lebensmitteln mit Soja- und Maisbestandteilen entdeckt, die unbeabsichtigt beispielsweise bei Lagerung, Transport und Verarbeitung in die Produkte gelangen. Dies hatte vor Inkrafttreten der Schwellenwert-Verordnung zu Unsicherheiten bei der rechtsunterworfenen Wirtschaft sowie der Lebensmittelüberwachung, aber auch in der öffentlichen Diskussion geführt. Die von der Stiftung Warentest gefundenen GVO-Spuren in zahlreichen Lebensmitteln (Werte deutlich unter 1 %) bestätigen diese Erfahrung aufs Neue. Durch den weltweiten Anbau von GVO ist eine 100%ige Gentechnikfreiheit in vielen Fällen nicht zu gewährleisten. Der europaweite Schwellenwert von 1 % trägt dem in angemessener Weise Rechnung.

Eine erneute Diskussion zur Senkung oder Aufhebung des Schwellenwertes führt nach Auffassung des BLL in die falsche Richtung.

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