Pressemitteilung

BLL-Schreiben an die Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung

Bonn, - Kommission von Bundestag und Bundesrat
zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung
c/o Bundesrat
Postfach
11055 Berlin

5. Juli 2004

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Beratungen der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung gibt es nach uns vorliegenden Informationen Überlegungen, die Kompetenzen der Länder dadurch zu stärken, dass sie von bundeseinheitlichen Regelungen über die Einrichtung von Behörden und über Verwaltungsverfahren abweichen können. Das mag in einigen Bereichen angemessen sein, jedoch keinesfalls, soweit es die amtliche Lebensmittelüberwachung betrifft.

Als Repräsentanten verschiedener Wirtschaftsbereiche der „Lebensmittelkette“ möchten wir Ihnen unsere große Besorgnis über diesen Ansatz zum Ausdruck bringen.

In dem hochsensiblen Bereich des Verbraucherschutzes und insbesondere der Lebensmittelsicherheit ist nicht nur eine weitere Zersplitterung der Lebensmittelüberwachung unter allen Umständen zu vermeiden, sondern es bedarf vielmehr nachhaltiger Verbesserungen in der Zusammenarbeit der Bundes- und Länderebene. Dies war auch das Ergebnis des Gutachtens der Präsidentin des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, das im Jahre 2001 als Grundlage für das Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit diente.

Unsere Erfahrungen mit unterschiedlichen Abläufen im „Alltag“ der Überwachungspraxis, vor allem aber auch in Krisenfällen, lassen eine bessere Koordination zwingend geboten erscheinen. So ist es kontraproduktiv im Hinblick auf den Verbraucherschutz und völlig inakzeptabel für bundesweit distribuierende Unternehmen, wenn beispielsweise Bundesländer inhaltlich und zeitlich unabgestimmt z. T. widersprüchliche War-nungen und/oder Informationen an die Öffentlichkeit geben. In diesen Fällen bedarf es einer Verpflichtung der Bundesländer zur Abstimmung unter Koordination der Bundesebene, d. h. des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Für den Bund muss insoweit die Verpflichtung bestehen, bundeseinheitlich verbindliches Verwaltungsverfahrensrecht zu setzen, von dem dann die Länder nicht abweichen können. Gleiches gilt im Prinzip, wenn es um eine einheitliche Auslegung der z. T. sehr komplizierten Anforderungen des materiellen Lebensmittelrechts geht.

Auch die Gegebenheiten des Binnenmarktes, das EU-Konzept zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und die Herausforderungen des zunehmende globalen Handels mit Lebensmitteln erfordern in gewissem Umfang, bundeseinheitlich festgelegte Anforderungen an die Lebensmittelüberwachung im gesamten Bundesgebiet im Interesse der Verbraucher und insoweit auch gleiche Wettbewerbsbedingungen im Interesse unserer Wirtschaftsbereiche sicherzustellen.

Wir bitten Sie sehr herzlich, diesen spezifischen Gegebenheiten der Lebensmittelüberwachung in den weiteren Überlegungen der Kommission Rechnung zu tragen.

Für eine Erörterung dieser für die Lebensmittelwirtschaft wichtigen Fragestellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Theo Spettmann
(Präsident Bund für Lebensmittelrecht
und Lebensmittelkunde e. V.)

gez. Dr. Peter Traumann
(Vorsitzender Bundesvereinigung derDeutschen Ernährungsindustrie e. V.)

gez. Gerd Sonnleitner
(Präsident Deutscher Bauernverband e. V.)

gez. Manfred Rycken
(Präsident Deutscher Fleischer-Verband e. V.)

gez. Peter Becker
(Präsident Zentralverband des
Deutschen Bäckerhandwerks e. V.)

gez. Otto Kemmer
(Präsident Deutscher Konditorenbund e. V.)

gez. Dierk Frauen
(Präsident Bundesverband desDeutschen Lebensmittelhandels e. V.)

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