Vermittlungsausschuss legt Ergebnis zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts vor!
Bonn, - Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. Juni 2005 empfohlen, das Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts mit den vorgeschlagenen Änderungen anzunehmen. Im Vermittlungsverfahren sind Inhalt und Struktur des Gesetzes leicht modifiziert, die Formulierungen an mehreren Stellen überarbeitet und der durch den Deutschen Bundestag als 11. Abschnitt des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) eingefügte Verbraucherinformationsteil (Anspruch des Verbrauchers auf Informationen, die bei Behörden vorhanden sind) gestrichen worden. Bestätigt wurde allerdings eine bundeseinheitliche Regelung zur Information der Öffentlichkeit durch die Behörden.
Mit der Annahme des Vermittlungsergebnisses ist nunmehr davon auszugehen, das das Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts noch in dieser Legislaturperiode förmlich von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird und voraussichtlich im Juli / August 2005 in Kraft tritt.
Der BLL hat das Gesetzgebungsvorhaben seit über zwei Jahren kritisch und mit einer Vielzahl von Stellungnahmen konstruktiv begleitet. Obwohl eine Reihe von Punkten nach wie vor deutlichen Anlass zur Kritik geben (z. B. genereller Zulassungsvorbehalt für ernährungphysiologische Stoffe; keine Informationspflicht der Behörde gegenüber dem Hersteller bei Probenahme im Handel), begrüßt der BLL die Empfehlung des Vermittlungsausschusses, das neue Dachgesetz des Lebensmittelrechts noch in dieser Legislaturperiode als politischen Gesamtkompromiss zu verabschieden. Damit wird insbesondere der bereits seit 1. Januar 2005 vollständig geltende europäische Rechtsrahmen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 um die daran angepassten nationalen Vorgaben ergänzt. Dies schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen der deutschen Lebensmittelwirtschaft.