Pressemitteilung

Brüssel verabschiedet gemeinsamen Standpunkt zu Claims

Brüssel, - Lebensmittelwirtschaft begrüßt das Bekenntnis des BMELV zu weniger restriktiven und bürokratischen Vorschriften

Deutschland hat im Brüsseler Verbraucherrat seine Forderungen nach praktikableren und weniger bürokratischen Regelungen im Verordnungsvorschlag für nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen auf Lebensmitteln unterstrichen. Dies gilt vor allem für das Konzept der Nährwertprofile. Im bevorstehenden Dialog zwischen Rat, Kommission und Europäischem Parlament will sich Deutschland für einen für alle Betroffenen tragfähigen Kompromiss einsetzen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) bekannte sich im Rahmen der Verabschiedung in einer Protokollerklärung zum Gemeinsamen Standpunkt und erklärte gleichzeitig, dass gerade auch im Hinblick auf die Kritik des Europäischen Parlaments an Regelungsansätzen wie Nährwertprofilen und aufwän-digen und bürokratischen Zulassungsverfahren die Notwendigkeit bestünde, bei den anstehenden Verhandlungen Kompromissbereitschaft zu zeigen und mit dem Europäischen Parlament konstruktiv zusammen zu arbeiten.

„Wir begrüßen das Bekenntnis des BMELV zur erneuten Überprüfung so umstrittener Regelungsansätze wie der Nährwertprofile sowie der Zulassungsverfahren für Werbeaussagen und verstehen es als deutliches Signal der neuen Bundesregierung an die Europäische Kommission und die anderen Mitgliedstaaten hier noch einmal substantiell nachzubessern“, kommentiert Prof. Dr. Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL).

Die Lebensmittelwirtschaft steht zu einer europaweit einheitlichen Regelung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben. Sie hat sich aber von Beginn an gegen unnötige Verbote und Informationsbeschränkungen gewandt und gerade auch im Interesse kleiner und mittelständischer Unternehmen vor bürokratisch aufwändigen Verfahren gewarnt. Selbstverständlich muss sichergestellt sein, dass gerade im Bereich der nährwert- und gesundheitsbezogenen Werbung die Verbraucher nicht irregeführt und notwendige wissenschaftliche Beweise erbracht werden, diese Ziele sind aber auch ohne Nährwertprofile und Zulassungsverfahren zu erreichen, betont Horst.

Der Verbraucherrat hat am vergangenen Freitag den Gemeinsamen Standpunkt zum Verordnungsvorschlag der Kommission über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln (Claims) verabschiedet und damit nach gut zweieinhalb Jahren die so genannte Erste Lesung im Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Verabschiedet ist die Regelung damit noch nicht. Nach Übersendung des Gemeinsamen Standpunktes an das Europäische Parlament (EP) im Januar 2006 steht die Zweite Lesung an und, falls sich das EP und die Mitgliedstaaten dann noch nicht über die Inhalte der Verordnung geeinigt haben sollten, die Dritte Lesung, das Vermittlungsverfahren.

Für weitere Informationen:
RA Peter Loosen, LL.M
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Godesberger Allee 142-148,
53175 Bonn

E-Mail: ploosen[at]bll.de
www.bll.de
Tel.: 0228-81993-141,
Fax: 0228-81993-241

Alle Pressemitteilungen anzeigen