Pressemitteilung

Die Lebensmittelwirtschaft sieht den Vorschlag der EU-Kommission zur Lebensmittelinformation kritisch

Brüssel, - Der Vorschlag der Europäischen Kommmission für eine Verordnung zur Lebensmittelinformation erteilt den politischen Forderungen nach einer verpflichtenden Ampelkennzeichnung eine deutliche Absage und unterstützt den Wirtschaftsansatz für eine sachliche Verbraucherinformation. „Die Absage an die Ampel und damit an nicht zu rechtfertigende Bewertungen von Lebensmittel als gut, mittel oder schlecht begrüßen wir ausdrücklich“, sagt Prof. Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL). „Dass jedoch die Mitgliedstaaten solche Ansätze weiter vorgeben können sollen, kann nicht Sinn der Rechtsharmonisierung sein.“

„Nicht akzeptabel ist auch, dass die Kommission jetzt einen Vorschlag zur verpflichtenden Nährwertkennzeichnung vorlegt, der mit den Ansätzen der Wirtschaft und auch den Empfehlungen von Minister Seehofer zur freiwilligen Nährwertkennzeichnung nicht kompatibel ist. Dabei hat die Kommission selbst diese Wirtschaftsinitiativen im Rahmen der Europäischen Plattform Ernährung und Bewegung ausdrücklich gefordert und gefördert“, so Horst. Die Forderungen der Wirtschaft nach Vereinfachung und Verschlankung des Rechts und Reduzierung der Pflichtangaben auf dem Etikett sind nicht aufgegriffen worden, ebenso wenig die Nutzung alternativer Informationswege, z. B. das Internet. Ziel muss es sein, Etiketten nicht zu überfrachten, sondern sie übersichtlicher und dadurch besser lesbar zu machen.

Zur Nährwertkennzeichnung sieht der Vorschlag der Kommission vor, dass Angaben zu Energie, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker und Salz allesamt auf der "Schauseite" der Erzeugnisse stehen sollen, und zwar pro 100 g und ggf. pro Portion und unter Bezugnahme auf den Richtwert für den Tagesverzehr (GDA). Dies ist bei vielen Erzeugnissen schon aus Platzgründen problematisch, wenn nicht unmöglich. Eine Vielzahl von Umfragen bestätigt zudem, dass die Verbraucher vor allem an der zentralen Information zum Energiegehalt, "den Kalorien", interessiert sind. Auch bei der Nährwertinformation gilt, dass zu viel Information kontraproduktiv wirkt und letztlich weniger Information bedeutet. Deshalb lautet die Empfehlung der Wirtschaft in ganz Europa, die Energieangabe hervorzuheben und alle zusätzlichen Nährwertinformationen im Zusammenhang mit der Zutatenliste, dem Mindesthaltbarkeitsdatum und den weiteren Pflichtinformationen anzugeben.

„Wir erwarten, dass Minister Seehofer zu seiner Empfehlung steht und sich gegen die zu weitgehenden Vorstellungen der Kommission zur verpflichtenden Nährwertkennzeichnung einsetzt. Ansonsten liefe seine eigene Empfehlung keine sechs Monate nach Ihrer Verkündung anlässlich der ANUGA bereits ins Leere“, so Prof. Matthias Horst, der auch kritisiert, dass ein "immer noch mehr" statt "besser und klarer" dem Bekenntnis der Kommission zu besserer Gesetzgebung zuwiderläuft. Die eigene Forderung der Kommission nach Bürokratieabbau hat wieder einmal keinen Niederschlag in einem konkreten Regelungsvorschlag gefunden.

Schließlich wird eine Mindestschriftgröße von 3 mm vorgeschlagen, die nicht praktikabel ist und befürchten lässt, dass es bereits Probleme geben wird, alle Pflichtkennzeichnungselemente auf das Etikett zu bringen. Für weitere Informationen zu Produkt und Marke, die für die Verbraucher ebenfalls wesentliche und wichtige Informationen und Qualitätshinweise sind, kann kein Raum mehr bleiben. Die Lebensmittelwirtschaft soll zu umfangreichen Maßnahmen verpflichtet werden, ohne dass Nutzen und Auswirkungen solcher Schritte überhaupt nachgewiesen sind.

Der Kommissionsvorschlag ist als Vorschlag zu sehen. Deshalb wird die Lebensmittelwirtschaft ihre Kritik sowie konkrete Verbesserungsvorschläge in die Diskussion einbringen.

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – an.

Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Peter Loosen, LL.M
E-Mail: ploosen[at]bll.de, Internet: www.bll.de

Alle Pressemitteilungen anzeigen