Pressemitteilung

Lebensmittelwirtschaft begrüßt Votum des Europäischen Parlaments für eine einheitliche Information der Verbraucher über Lebensmittel in Europa

Berlin, - Die deutsche Lebensmittelwirtschaft begrüßt die endgültige Einigung auf eine einheitliche Lebensmittelkennzeichnung in Europa. Der Präsident des Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL), Dr. Werner Wolf, erklärte: "Das Votum stellt sicher, dass die Verbraucher beim Lebensmittelkauf umfassend informiert werden." Erfreulich sei vor allem, dass nun auch die Nährwertinformation, die bislang weitgehend freiwillig erfolgte, auf einheitlicher Grundlage in der gesamten Europäischen Union zur Verpflichtung werde. Ebenso begrüßte er, dass es auch weiterhin möglich ist, zusätzlich zu den Pflichtangaben im Rahmen der Nährwerttabelle auch die Angaben zu Richtwerten für die Tageszufuhr ("GDAs") freiwillig zu verwenden: "Die Entscheidung ist eine deutliche Bestätigung der von der Wirtschaft bereits seit langem praktizierten, freiwilligen, sachlichen Nährwertkennzeichnung", so Wolf. Der Präsident des Spitzenverbands der deutschen Lebensmittelwirtschaft zeigte sich zudem erleichtert, dass das Europäische Parlament der so genannten Lebensmittelampel eine klare Absage erteilt hat: "Es ist ein Signal der Vernunft, dass Lebensmittel auch in Zukunft nicht in 'gut' oder 'schlecht' eingeteilt werden. Schließlich hat in einer ausgewogenen Ernährung jedes Lebensmittel seinen Platz." Die Lebensmittelwirtschaft werde sich dafür einsetzen, das Verständnis der Verbraucher bei der Nährwertkennzeichnung weiter zu stärken.

Zufrieden zeigte sich Wolf auch mit der jetzt vereinbarten Folgenabschätzung vor Einführung weiterer, verpflichtender Herkunftskennzeichnungen für Lebensmittel und deren Zutaten. Hier habe der europäische Gesetzgeber Augenmaß bewiesen: "Es ist ein absolutes Muss, vor der Einführung derart weit reichender Verpflichtungen alle möglichen finanziellen und praktischen Auswirkungen zu untersuchen. Gerade bei der Herkunftskennzeichnung muss gelten: Sie darf nicht nur machbar, sondern muss von Aufwand und Kosten her auch zumutbar sein!"

Insgesamt sieht der BLL den Inhalt der Lebensmittelinformations-Verordnung mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Wolf sagte: "Zwar ist es nach langen, schwierigen Verhandlungen gelungen, sich auf weitgehend vernünftige Lösungen zu einigen. Der ganz große Wurf ist die LMIV aber nicht. Vor allem wurde die Chance vertan, ein einfacheres und damit praktikableres Recht zu schaffen." Insoweit gelte es, bei der weiteren Ausgestaltung der Verordnung "nachzubessern", wo dies denn möglich sei, etwa im Rahmen von Durchführungsregeln.

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.

Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Peter Loosen
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-141, Fax: +49 30 206143-241
E-Mail: ploosen[at]bll.de, Internet: www.bll.de

Die wichtigsten Elemente der Lebensmittelinformations-Verordnung:
Übersicht zur Lebensmittelinformations-Verordnung

Alle Pressemitteilungen anzeigen