Lebensmittelwirtschaft sieht bei Lebensmittelklarheit.de weiter Verbesserungsbedarf
Berlin, - Anlässlich des einjährigen Bestehens der Plattform „Lebensmittelklarheit.de“ erneuert der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) seine Kritik an der konkreten Ausgestaltung des staatlich finanzierten Internetauftritts. So werden namentlich genannte Marken und Unternehmen unter der Rubrik „Getäuscht?“ aufgrund des individuellen Gefühls einzelner Verbraucher mit staatlicher Förderung öffentlich mit dem Makel eines Täuschungsvorwurfs versehen, obwohl die Produkte zu 100 Prozent dem geltenden Lebensmittelrecht entsprechen.
Der BLL fordert deshalb weiterhin eine konsequente Ausrichtung des Portals am bestehen-den Lebensmittelrecht und nicht an den politischen Zielen der Verbraucherzentralen. So werden seit Jahren gefestigte und von der amtlichen Lebensmittelüberwachung und den Gerichten anerkannte Verkehrsauffassungen von den Verbraucherzentralen einfach für bedeutungslos erklärt. Dabei sind diese in Wirtschaftsleitlinien oder Stellungnahmen der Überwachungsexperten niedergelegt oder werden kraft Gewohnheitsrechts von ganzen Branchen der Lebensmittelwirtschaft (Beispiel alkoholfreies Bier mit Restalkoholgehalt bis 0,5 Prozent) seit Jahren praktiziert. „Wenn solche gefestigten Verkehrsauffassungen von einzelnen Verbrauchern für subjektiv irreführend gehalten werden, dann darf eine Veröffentlichung nicht zu einer marken- bzw. unternehmensbezogenen Einstellung unter der Rubrik „Getäuscht“ führen“, mahnte BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst. In Betracht kommt allenfalls eine allgemeine Thematisierung der hinter der Produktaufmachung stehenden kennzeichnungspolitischen Frage anhand eines Produkt-Dummys im Portalbereich „Erlaubt“. Ansonsten werden einzelne, willkürlich ausgewählte Repräsentanten quasi stellvertretend für die Gesamtbranche negativ hervorgehoben und dadurch gravierend im Wettbewerb benachteiligt. Eine solche Konsequenz steht aus Sicht des BLL nicht im Einklang mit den von der Initiative Klarheit und Wahrheit verfolgten Zielen von Objektivität und Fairness, für deren Befolgung aufgrund der staatlichen Finanzierung des Portals auch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in der Verantwortung steht.
Ferner erläuterte Horst: „Auch mit der Einstellung eindeutig als rechtswidrig beurteilter Produkte verstoßen die betreuenden Verbraucherzentralen gegen die selbst festgelegten Kriterien für die Aufnahme ins Portal.“ Denn in diesen Fällen sollten die Produkte gerade nicht im Portal veröffentlicht, sondern von den Verbraucherzentralen wettbewerbsrechtlich abgemahnt oder von der amtlichen Überwachung beanstandet werden. Hier versuchen die Verbraucherzentralen die von der Rechtsordnung vorgesehenen Wege der Rechtsverfolgung durch die kostengünstigere Portalveröffentlichung zu ersetzen. Dies ist für die Lebensmittelwirtschaft inakzeptabel!
Aus Sicht des BLL ist es zudem bedauerlich, dass Lebensmittelklarheit.de erkennbar darauf abzielt, eine negative Einstellung gegenüber der Lebensmittelwirtschaft zu fördern. Das spiegelt sich nach Auffassung des Verbandes auch in der begleitenden Verbrauchforschung
wieder, deren Ergebnisse vor kurzem vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) veröffentlicht wurden. BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst fasst die Bedenken zusammen: „Das Studiendesign fördert bewusst die gefühlte Verbrauchertäuschung, in dem sie den Probanden bereits vorgegeben hat, warum sie sich auch Sicht der Verbraucherzentrale von einer Produktaufmachung getäuscht fühlen könnten. Hier wurde künstlich eine angeblich allgemeine Verbrauchererwartung geschaffen.“ Demgegenüber wäre die Fragestellung zielführender, über welchen Wissensstand die Bevölkerung in Bezug auf die Herkunft, die Produktion und die Zusammensetzung von Lebensmitteln verfügt. „Hier muss angesetzt werden, bei der Aufklärung des Verbrauchers und nicht bei dessen Bevormundung“, stellte Horst fest.
Die Zahlen, die die Verbraucherzentralen zur einjährigen Bilanz auf dem Portal veröffentlicht haben, relativieren nach Auffassung der Lebensmittelwirtschaft einen allgemeinen Täuschungsvorwurf. So eigneten sich nach Angaben der Verbraucherzentralen von den 5.000 Produktmeldungen etwa 50 Prozent, d. h. 2.500, aus unterschiedlichen Gründen überhaupt nicht für eine Veröffentlichung im Portal. Dabei war allein bei 36,4 Prozent der Meldungen der subjektive Täuschungsvorwurf für die Verbraucherzentralen selbst nicht nachzuvollziehen, weshalb die betroffenen Produkte nicht in das Portal eingestellt wurden. Das zeigt, dass es hier überwiegend um sehr individuelle Wahrnehmungen geht. Tatsächlich sind zum Jubiläum auch nur rund 230 Produkte online.
Die große Mehrheit der Verbraucher sucht unabhängig davon den direkten Dialog mit der Lebensmittelwirtschaft und wendet sich mit Fragen, Lob und Kritik ohne Umwege unmittelbar an Hersteller und Handel.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.
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