Nährwertkennzeichnung muss nicht nur verständlich, sondern zutreffend sein
Berlin, - Die Etablierung eines weiterentwickelten Nährwertkennzeichnungssystems ist aus Sicht des Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) nur dann sinnvoll, wenn es einen Mehrwert zu der verpflichtenden Nährwerttabelle liefert, also auf einen Blick die Bedeutung und den Beitrag des Lebensmittels zur täglichen Ernährung zutreffend darstellt. BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff erläutert: „Die Verständlichkeit eines Systems ist Voraussetzung, aber nicht das einzige Kriterium. Verständlichkeit sagt nichts über wissenschaftliche Komplexität und Wirkweise aus. Ampelfarben und Buchstaben mögen verständlich sein, aber deren Aussage ist nicht immer die Richtige.“
Die überwiegende Mehrheit der deutschen Lebensmittelunternehmer lehnt eine subjektive Bewertung von Lebensmitteln, beispielsweise durch die Verwendung von Ampelfarben, angesichts unterschiedlicher Ernährungsgewohnheiten und -vorlieben ab. Eine simple Einteilung von Lebensmitteln oder deren Inhaltsstoffe in „positiv“ und „negativ“ ist zu kurz gegriffen und wird der Komplexität der Ernährungswissenschaften nicht gerecht. Solche Systeme suggerieren, dass ein bestimmtes Produkt gesund oder eben ungesund ist. Ein ausgeglichenes Nährwertprofil eines jedes einzelnen Lebensmittels ist aber aus ernährungswissenschaftlicher Sicht schwer möglich und auch nicht notwendig, da im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung durchaus Lebensmittel mit unterschiedlichem Nährwertprofil kombiniert werden können.
Der BLL hatte vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele zu einer vereinfachten Nährwertkennzeichnung und der Notwendigkeit eines europaweit einheitlichen Systems, das die Vergleichbarkeit aller Produkte des europäischen Binnenmarkts gewährleistet, ein eigenes Modell entwickelt und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgestellt. Das Modell arbeitet visuell, erleichtert dem Verbraucher die Wahl und trifft auf Grundlage der dargestellten erreichten Referenzmengen die wichtigste Aussage zu den einzelnen Nährstoffen und dem Kaloriengehalt. Zudem erfüllt es die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen der europäischen Lebensmittelinformations-Verordnung.