Position/Stellungnahme

Rohstoffversorgung sichern – Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Futtermittel- und Lebensmittelwirtschaft erhalten

- Null-Toleranz für in der EU noch nicht genehmigte GVO bedroht Versorgung mit Agrarrohstoffen

In den USA werden ab der nächsten Anbausaison neue gentechnisch veränderte (GV-) Soja-Sorten in den Anbau kommen, für die in der EU noch keine Importgenehmigungen vorliegen.
Für Agrarimporte in die EU gilt in diesem Fall eine Nulltoleranz, d.h. bei nachgewiesenen geringsten Spuren solcher GVO muss die gesamte Importlieferung von den europäischen Behörden zurückgewiesen bzw. vom Markt genommen werden. Diese Nulltoleranz gilt selbst dann, wenn das europäische Genehmigungsverfahren für die GVO weit fortgeschritten ist und die EFSA bereits eine positive Sicherheitsbewertung abgegeben hat.

  • Nach den USA werden bald auch Brasilien und Argentinien die neuen GV-Sojasorten anbauen, für die in der EU noch keine Genehmigungen vorliegen. Agrarökonomen rechnen damit bereits 2009.
  • In der Lebensmittelwirtschaft führten in der jüngsten Vergangenheit Spureneinträge von in der EU noch nicht zugelassenem Reis in Reisprodukten zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden durch Produktrückrufe und Vermarktungsverbote. Mittlerweile ist eines der Produkte, der LL601-Reis, in den USA zugelassen, und für LL62-Reis liegt eine positive Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vor. Nichtsdestotrotz würden Spureneinträge dieser Reissorten in europäischen Importlieferungen heute die gleichen Behördenreaktionen, Rückrufaktionen und damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden nach sich ziehen.
  • Auch wenn versucht wird, neue GV-Sorten in den Herkunftsländern gezielt so zu kanalisieren, dass sie nicht in die EU-Exportkanäle gelangen, können geringfügige Vermischungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Die Einhaltung einer Nulltoleranz kann im internationalen Handel mit Agrarrohstoffen nicht garantiert werden.
  • Importeure werden das finanzielle Risiko, dass Schiffsladungen zurückgewiesen werden, nicht auf sich nehmen. Insbesondere Soja-Importe aus den betroffenen Anbauländern werden zum großen Teil wegfallen. Aus dem gleichen Grund sind 2007 bereits die Einfuhren der EU an Maiskleberfutter von vormals bis zu 5 Millionen Tonnen auf Null gesunken.
  • Bei einer Unterbrechung vor allem der Sojabohnen- und Sojaschrotimporte aufgrund fehlender Zulassungen kann die Nachfrage der deutschen Veredelungswirtschaft nach proteinhaltigen Futtermitteln nicht mehr gedeckt werden. Der Preis für Sojaschrot könnte schon 2009 um 60 Prozent steigen (Studie der EU-Landwirtschaftsdirektion). Ähnliche Auswirkungen sind für die Lebensmittelwirtschaft zu erwarten, wo unter anderem die Versorgung mit Sojaöl und Sojalecithin betroffen wäre.
  • Dies führt im internationalen Vergleich zu Wettbewerbsnachteilen, unter anderem für die deutschen Fleischerzeuger. In der Hähnchen- und Schweinemast entfallen über 50 Prozent der Produktionskosten auf die Futtermittel. Diese Branchen wären daher besonders betroffen. Laut einer Analyse der EU-Landwirtschaftsdirektion könnte die Produktion von Schweinefleisch bis 2010 aufgrund der beschriebenen Problematik um bis zu 35 Prozent zurückgehen, die Produktion von Hähnchenfleisch sogar um bis zu 44 Prozent.

Folgen für die Futtermittel- und Lebensmittelwirtschaft:

  • Bei anhaltend ungleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wird die deutsche und europäische Futtermittel- und Lebensmittelwirtschaft auf dem Weltmarkt keine Rohstoffe mehr beziehen bzw. nicht mehr konkurrenzfähig produzieren können.
  • Die Veredelung wird mittel- bis langfristig aus Europa abwandern. Europa wird Schweine- und Hähnchenfleisch zunehmend importieren müssen, beispielsweise aus Südamerika.

Lösungsvorschläge:

  • Schnellere Genehmigungsverfahren: Die europäischen Genehmigungsverfahren für gentechnisch veränderte Agrarrohstoffe (GVO) müssen deutlich beschleunigt werden, bei gleichbleibend hohen Sicherheitsstandards.
  • Schwellenwert: Benötigt wird ein Toleranzschwellenwert für geringe Anteile in der EU noch nicht zugelassener GVO, für den sich unter anderem auch EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bereits ausgesprochen haben. Der Schwellenwert soll nicht für ungeprüfte GVO gelten, sondern nur für solche GVO, deren Sicherheit bereits behördlich bestätigt wurde, für die beispielsweise eine positive Sicherheitsbewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorliegt oder die bereits in anderen Ländern für sicher befunden und genehmigt wurden. Die Festlegung eines solchen Schwellenwertes wäre in der EU prinzipiell nicht neu. Für einen Übergangszeitraum von drei Jahren nach Einführung der aktuellen EU-Verordnungen für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel war bereits ein Toleranzschwellenwert von 0,5 Prozent für noch nicht EU-genehmigte GVO in Kraft. Im Hinblick auf die Festlegung von Schwellenwerten könnte sich die EU an der Schweiz orientieren, die einen Toleranzschwellenwert in Höhe von 0,5 Prozent für Lebensmittel festgelegt hat und voraussichtlich in Kürze einen Schwellenwert von 0,9 Prozent für Futtermittel verabschieden wird.

    Als Mindestvoraussetzungen für die Sicherheitsbewertung in Drittländern können vor allem die im Rahmen des Codex Alimentarius erstellten Empfehlungen herangezogen werden, die voraussichtlich im Juli 2008 verabschiedet werden. Eine internationale Angleichung der Standards für die Sicherheitsbewertung von GVO findet bereits seit einigen Jahren insbesondere im Rahmen des Codex Alimentarius statt. Die EU beteiligt sich an dieser Initiative.


HINTERGRUND: Versorgung der EU mit Futter- und Lebensmittelrohstoffen

Einfuhren proteinhaltiger Futtermittel in die EU

  • Von den im Jahr 2007 in der EU verbrauchten 57 Mio. Tonnen proteinhaltiger Futtermittel entfallen nur 22 Prozent auf heimische Produktion, 78 Prozent oder 44 Millionen Tonnen müssen importiert werden. Der Sojaschrotverbrauch beläuft sich auf 36,5 Mio. Tonnen, wovon 24 Mio. Tonnen oder 66% importiert werden. Weitere 11,5 Mio. Tonnen oder 32% werden in der EU aus importierten Sojabohnen (s.u.) hergestellt. Weniger als 1 Mio. Tonnen oder lediglich 2% des verbrauchten Sojaschrots werden dagegen aus in der EU geernteten Sojabohnen erzeugt.
  • Deutsche Veredelungsbetriebe verfüttern pro Jahr zirka fünf Millionen Tonnen Sojaschrot, das zu fast 100 Prozent importiert oder aus importierten Sojabohnen hergestellt wird. Die Importe stammen hauptsächlich aus Nord- und Südamerika. Die Sojaschrotimporte belaufen sich auf 3,2 Mio. Tonnen, zusätzlich werden 3,4 Mio. Tonnen importierte Sojabohnen zu 2,7 Mio. Tonnen Sojaschrot verarbeitet, von denen etwa 1 Mio. Tonnen wieder in andere EU-Länder exportiert werden. Der Sojaölverbrauch in Deutschland beträgt knapp 900.000 Tonnen.

Einfuhren von Sojabohnen für die Ernährungs- und Futtermittelindustrie

  • 2007 wurden 15,7 Mio. Tonnen Sojabohnen in die EU 27 importiert. Daraus wurden neben Sojaschrot ca. 3 Mio. Tonnen Sojaöl zuzüglich wichtiger Nebenprodukte wie Lecithin für die Ernährungsindustrie gewonnen. Darüber hinaus wurden knapp 1 Mio. Tonnen Sojaöl in die EU importiert. Der Sojaölverbrauch in Deutschland beträgt knapp 900.000 Tonnen.

Sinkende Marktmacht Europas als Agrarimporteur

  • Die Marktmacht Europas im internationalen Agrarhandel nimmt seit vielen Jahren kontinuierlich ab, zum Beispiel zugunsten Chinas, das als Importeur eine immer wichtigere Rolle spielt. Dadurch sinkt die Bedeutung der europäischen Nachfrage. Die europäischen Importeure werden einen generellen Verzicht auf den Anbau bestimmter Sorten in den Herkunftsländern und im gesamten Welthandel nicht durchsetzen können.

Quellen und Internet-Links:

Kontakt:

Bund für Lebensmittelrecht und
Lebensmittelkunde e.V. (BLL)

Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Telefon: 030 206143 139

Bundesverband des Deutschen Groß- und
Außenhandels e.V. (BGA)

Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Telefon: 030 59 00 99 5 0

Bundesvereinigung der Deutschen
Ernährungsindustrie e.V. (BVE)

Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Telefon: 030 200786 0

Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Telefon: 030 31 904 0

Deutscher Raiffeisenverband e.V (DRV)
Pariser Platz 3
10117 Berlin
Telefon: 030 856214 3

Deutscher Verband Tiernahrung e.V. (DVT)
Beueler Bahnhofsplatz 18
53225 Bonn
Telefon: 0228 975 68 0

Verband Deutscher Oelmühlen e.V. (VDOe)
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Telefon: 030 72625 900

Verein der Getreidehändler der
Hamburger Börse e.V. (VdG)

Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
Telefon: 040 369879 14

Das Positionspapier finden Sie hier als PDF-Dokument zum Download:
Rohstoffversorgung sichern – Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Futtermittel- und Lebensmittelwirtschaft erhalten (23. Mai 2008)