Seminar

ILWI-/BLL-Seminar: Das neue Verbraucherinformationsgesetz

Anmeldeschluss (22.02.2008, 00:00 Uhr) abgelaufen
Bonn,

Das neue Verbraucherinformationsgesetz Auswirkungen auf die Lebensmittelwirtschaft

Mit dem ab 1. Mai 2008 geltenden Verbraucherinformationsgesetz erhalten die Verbraucher einen gesetzlichen Anspruch auf freien Zugang zu einer Vielzahl der bei Bundes- und Landesbehörden vorhandenen Informationen über Erzeugnisse des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. In Anlehnung an die bestehenden Informationsfreiheitsgesetze wird mit dem Verbraucherinformationsgesetz der bisher im deutschen Verwaltungsrecht geltende Grundsatz der beschränkten Aktenöffentlichkeit zugunsten des Prinzips der Aktenöffentlichkeit quasi umgekehrt. So wird der Informationszugang nicht mehr wie bisher an das Vorhandensein eines berechtigten Interesses oder eine Verfahrensbeteiligung des Antragstellers geknüpft. Ein solcher Anspruch besteht aus Gründen des berechtigten Schutzes von Unternehmensbelangen allerdings nicht bei Vorliegen der näher bezeichneten Ausnahme- und Beschränkungsgründe, so z. B. wenn Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen betroffen sind.

Neben der Präsentation der neuen rechtlichen Regelungen und deren Bewertung aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft sowie der Bundesländer soll das Seminar den Rechtsunterworfenen Hilfestellung bei der Frage geben, wie die berechtigten Vertraulichkeitsinteressen der Unternehmen im Kontakt mit den Behörden künftig gewährleistet werden können. Es wird auch erläutert werden, wann der Ausnahmetatbestand zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Wettbewerbsrecht gegeben ist. Ferner sollen die bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten der betroffenen Unternehmen im Verwaltungsverfahren nach dem VIG aufgezeigt werden. Den Abschluss des Seminars bilden mit Blick auf die künftigen politischen Diskussionen eine Betrachtung verfassungsrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit dem immer noch geforderten Informationsanspruch gegen die Unternehmen sowie ein praktisches Beispiel für die bestehende freiwillige Verbraucherkommunikation durch Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft.

Breiter Raum ist für die Beantwortung der Fragen der Teilnehmer vorgesehen. Im Anschluss an alle Vorträge und im Rahmen einer Abschlussdiskussion mit den Referenten besteht die Gelegenheit, Fragen und Probleme aus der Praxis anzusprechen und zu diskutieren.

Seminarflyer/Programm

Tagungsort
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53175 Bonn
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