Was bedeutet der Verzehrhinweis von nicht mehr als 15 Gramm pro Tag?
Schon im 16. Jahrhundert sollen die Azteken Chia als Lebensmittel angebaut haben. Mehr als 400 Jahre später sind die eiweißreichen Samen in Deutschland voll im Trend. Wir haben mit Rechtsexperte Peter Loosen gesprochen, um kursierende Fragen zu klären.
Rund 756 Tonnen Chiasamen haben Lebensmitteleinzelhandel und Fachgeschäfte laut dem Marktforschungsunternehmen IRI Information Resources im Jahr 2015 verkauft. 2016 waren es bereits 1.025 Tonnen – ein Plus von 150 Prozent (Quelle: Welt). Die Deutschen essen Chia zum Beispiel als Zutat in Brötchen, als Chiapudding zum Frühstück, in Smoothies oder zum Salat. Insbesondere wegen ihres Nährstoffprofils sind Chiasamen beliebt: Sie bestehen typischerweise aus 20–22 Prozent Eiweiß, 30–35 Prozent Fett, 25–41 Prozent Kohlenhydraten sowie 18–30 Prozent Ballaststoffen. Wir haben mit BLL-Geschäftsführer Peter Loosen über das trendige „Superfood“ gesprochen.
Herr Loosen, schon die Azteken sollen Chia als Nahrungspflanze kultiviert haben. Warum gelten Chia-Samen dennoch als neuartige Lebensmittel?
„Zwar wird Chia in Mittel- und Südamerika schon lange als Lebensmittel angebaut und verzehrt. Bis vor wenigen Jahren waren Chiasamen als Lebensmittel in Europa aber eher unbekannt und unüblich. Deshalb hat man sie als „neuartige“ Lebensmittel angesehen. Solche bedürfen nach der so genannten Novel-Food-Verordnung zunächst einer Sicherheitsprüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, die EFSA, und danach einer Zulassung für die Vermarkung in der EU. Zwischenzeitlich gibt es im Übrigen drei unterschiedliche Zulassungen für Chiasamen und Chiaöl und mehr als 100 zusätzliche Anmeldungen seitens unterschiedlicher Lebensmittelunternehmen. Bei diesen Zulassungen können dann unterschiedliche Verwendungsbedingungen vorgesehen werden, so, dass in Broterzeugnissen nicht mehr als fünf Prozent Chiasamen verwendet werden dürfen, oder in Frühstückcerealien nicht mehr als 10 Prozent.“
Aber Chiasamen werden doch auch unverarbeitet verkauft.
„Ja, bei der zweiten Zulassungsentscheidung aus dem Jahr 2013 wurde vorgesehen, dass Chiasamen auch vorverpackt als solche zum Verkauf angeboten werden dürfen, damit die Konsumenten sie selbst beim Kochen, Backen oder sonst in der Küche verwenden können. Werden sie so abgegeben, muss der Hinweis erfolgen, dass nicht mehr als 15 Gramm pro Tag verzehrt werden sollten.“
Warum? Was bedeutet dieser Verzehrhinweis, 15 Gramm nicht zu überschreiten?
„Diese Angabe beruht auf der Zulassungsentscheidung des Gesetzgebers, der angesichts der Sicherheitsbewertung der EFSA eine Begrenzung des Zusatzes oder Verzehrs für erforderlich gehalten hat. Das muss nicht heißen, dass ein höherer Verzehr nicht mehr sicher oder gar gesundheitsschädlich ist, sondern kann auch darauf beruhen, dass vielleicht noch nicht ausreichend Daten für eine unbeschränkte Zulassung vorliegen. 15 Gramm pro Tag stuft die Behörde als gesundheitlich unbedenklich ein.“
2015 sind die Zulassungsverfahren für neuartige Lebensmittel vereinfacht worden. Was heißt das genau?
„Ab Januar 2018 gilt die „neue“ Novel-Food-Verordnung, die für Lebensmittel wie Chiasamen als „traditionelle Lebensmittel aus einem Drittland“ ein vereinfachtes Anmeldungsverfahren vorsieht. Es muss dann zunächst einmal eine mindestens 25-jährige Verzehrtradition nachgewiesen werden, dann erfolgt eine Sicherheitsbewertung auf der Grundlage der Informationen über die Zusammensetzung. Bestehen keine Bedenken, kann das traditionelle Lebensmittel vermarktet werden. Ein wichtiger Punkt: Das gilt dann für alle Lebensmittelunternehmen, so dass auch die vielen zusätzlichen Anmeldungen nicht mehr erforderlich sind, die es bislang gab – allein bei Chiasamen aktuell mehr als 100. Solche Lebensmittel finden dann einfacher ihren Weg in die Supermärkte in Europa.“
Vielen Dank, Herr Loosen.