Insekten als Lebensmittel

Zugelassen oder nicht?

- In vielen Medien war in den letzten Monaten zu lesen, Insekten seien jetzt als Lebensmittel zugelassen. Stimmt das?

BLL/BVE/Tobias Rücker

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© Speiseinsekten auf deutschen Tellern? Hier: Gebratene Wanderheuschrecken.
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Sie werden als Trend- und Zukunftslebensmittel gehandelt. Und in vielen Medien war in den letzten Monaten zu lesen, Insekten seien jetzt als Lebensmittel zugelassen. Stimmt das?

Von Insektennudeln über Insektenburger bis hin zu Snacks und Backwaren mit Insektenpulver als Zutat: Insekten-Food gibt es inzwischen in vielen Supermärkten und Restaurants. Aber wie sieht das mit der europaweiten Zulassung aus? Zum rechtlichen Status von Speiseinsekten und Insekten-Lebensmitteln haben wir mit einem Experten für neuartige Lebensmittel (Novel Food) gesprochen.

Interview mit Rechtsexperte Peter Loosen

Herr Loosen, in verschiedenen Supermärkten in Deutschland stehen inzwischen Lebensmittel-Produkte aus Insekten in den Regalen. Eine Systemgastronomie-Kette bietet einen Burger aus Würmern an. Gibt es nun eine Zulassung für Speiseinsekten oder nicht?

Peter Loosen: Mit der neuen Novel-Food-Verordnung, die seit 1. Januar 2018 gilt, sind Insekten neuartige Lebensmittel oder Novel Food, das heißt sie brauchen eine Zulassung als Lebensmittel. Anders als in der Schweiz sind in der EU bislang noch keine Insektenarten zugelassen. Aktuell liegen der EU-Kommission sechs Anträge für Insektenarten oder bestimmte Produkte daraus vor, über die sie noch zu entscheiden hat. Bis über diese Anträge entschieden ist, dürfen die Erzeugnisse, die bislang nicht als neuartig galten, aber weiter vermarktet werden. Das sieht eine spezielle Übergangsregelung vor.

Welche Insektenarten sind das?

PL: Es gibt Anträge für verschiedene Grillenarten, Wanderheuschrecken, Mehlwürmer und sogenannte Buffalowürmer, die zum Beispiel im ersten Insektenburger auf dem deutschen Markt stecken.

In Belgien und den Niederlanden, aber auch Frankreich sind schon seit Jahren Insektenprodukte auf dem Markt. Wie ist das möglich?

PL: Wie schon erwähnt – bislang galten Insekten grundsätzlich nicht als neuartig und konnten deshalb auch ohne Zulassung vermarktet werden. Erst mit der Konkretisierung des Anwendungsbereichs in der neuen Verordnung, die nunmehr zehn Kategorien neuartiger Lebensmittel enthält, hat sich das geändert.

Ist die Regulierung hier zu langsam und folgt dem Markt?

PL: Die Konkretisierung in der Kategorie „Lebensmittel, die aus Tieren oder deren Teilen bestehen oder daraus isoliert oder erzeugt wurden“ ist in der Tat erfolgt, weil auf der Grundlage der alten Formulierung aus dem Jahre 1997 – „aus Tieren isolierte Lebensmittelzutaten“ – die Insekten als solche nicht erfasst waren. Das lag vor allem auch daran, dass seinerzeit wirklich ausschließlich an „neuartige“ Lebensmittel gedacht worden war – und Insekten sind ja nicht wirklich neu. Nunmehr ist der Anwendungsbereich auch deshalb weiter, weil man ja für diese Lebensmittel auch nur eine Anmeldung als „traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland“ wählen, kann. Dann muss man nur nachweisen, dass das Lebensmittel dort mindestens 25 Jahre ohne Probleme verzehrt worden ist.

Bildergalerie: Insektenburger & Insektenprodukte

Wenn es noch keine Zulassung gibt, wieso können Startups dann schon Produkte im Handel anbieten?

PL: Wegen der bereits kurz angesprochenen Übergangsregelung: Die neue Verordnung sollte nicht zu einem zwischenzeitlichen Verbot der Erzeugnisse führen. Deshalb wurde vorgesehen, dass alle Produkte, die nach dem alten Recht als nicht neuartige angesehen wurden, es nach dem neuen Recht aber sind, weiter vermarktet werden dürfen, wenn bis Anfang 2019 der erforderliche Zulassungsantrag oder die erforderliche Anmeldung erfolgt ist – und dann können die Erzeugnisse bis zur Entscheidung weiter vermarktet werden.

Wie lange brauchen solche Zulassungsanträge normalerweise? Bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

PL: Die ersten Anträge – die für Mehlwürmer – stammen aus dem März 2018, liegen damit also schon fast ein Jahr bei der EU-Kommission, beziehungsweise der EFSA, die die Sicherheitsaspekte für Insekten als Lebensmittel überprüfen muss. Hier könnte sehr bald eine Entscheidung getroffen sein, denn es wird allgemein erwartet, dass Zulassungsverfahren nicht länger als 18 Monate dauern.

Drei Einreichungen stammen vom Belgischen Verband der Insektenindustrie. Wie ist das normalerweise, sind es oft Verbände, die die Zulassungsanträge einreichen?

PL: Das kann man so nicht sagen. Nach dem alten Recht waren es immer einzelne Unternehmen, denn die Zulassung erfolgte immer nur für den Antragsteller, der dann die Erzeugnisse vermarkten konnte. Das ist nach dem neuen Recht anders. Jetzt erfolgt die Zulassung allgemein und jeder kann die Erzeugnisse dann vermarkten, wenn sie den Zulassungsvorgaben entsprechen. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, sich zusammen zu tun und Anträge gemeinsam – auch über Verbände – zu stellen, um sich die Arbeit und die Kosten zu teilen. Ich denke, dass man das auch in Zukunft gerade bei traditionellen Lebensmitteln aus Drittländern sehen wird. Es wird aber weiter auch Anträge von Unternehmen geben, gerade wenn es sich wirklich um „neue“ neuartige Lebensmittel dreht, die auf jahrelanger Forschung und Innovation beruhen.

Vielen Dank, Herr Loosen.

Video: Wie schmecken Speiseinsekten?

Auf der Internationalen Grünen Woche 2019 konnten Interessierte schmackhaft zubereitete Speiseinsekten probieren. Den großen Insektengeschmackstest gibt's im Video (in Koproduktion mit der BVE):