„Coffee to go“ in mitgebrachten Bechern

Worauf ist im Service zu achten?

- Für den Umgang mit mitgebrachten Coffe-to-go-Bechern gibt der Lebensmittelverband ein Merkblatt heraus. Dieses ist nun in der 2. Auflage veröffentlicht.
Take away coffee cups on colorful paper background.

Mehrweg-Kaffeebecher mit Silikondeckel zum Befüllen mit „Coffee to go“.

Take away coffee cups on colorful paper background. Recycling consept.

© Olga - stock.adobe.com / Collage: Lebensmittelverband Deutschland
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Der Lebensmittelverband hat ein Merkblatt für den Umgang mit mitgebrachten Coffe-to-go-Bechern veröffentlicht. Dieses gilt als wirtschaftsseitige Leitlinie.

Mit Unterstützung durch Fachverbände aus Gastronomie, Systemgastronomie, Lebensmittelhandwerk und Lebensmitteleinzelhandel hat der Lebensmittelverband Deutschland (vormals BLL) eine Leitlinie „Hygiene beim Umgang mit kundeneigenen Bechern zur Abgabe von Heißgetränken in Bedienung oder Selbstbedienung – Merkblatt Coffee-to-go“ erarbeitet und mit Stand Februar 2018 veröffentlicht. Die Leitlinie ist nun in der 2. Auflage erschienen.

  • Gegenstand ist der hygienische Umgang mit Kaffee-Bechern bzw. Gefäßen, die Kunden gehören.
  • Auch werden die Verantwortlichkeiten des Lebensmittelunternehmers für die Beschaffenheit und Eignung der kundeneigenen Gefäße grundsätzlich klargestellt.
  • Ergänzt wird die Leitlinie durch ein Merkblatt „Coffee to go“, das sich unmittelbar in die betriebliche Praxis zum Beispiel als Aushang übernehmen lässt.

Das Merkblatt „Coffee-to-go“-Becher zum Download

Das Merkblatt können Sie hier herunterladen:

Merkblatt „Coffee to go“-Becher – Hygiene beim Umgang mit kundeneigenen Bechern zur Abgabe von Heißgetränken in Bedienung oder Selbstbedienung

Anerkannte wirtschaftsseitige Leitlinie

Das Merkblatt gilt im Sinne des Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 als anerkannte wirtschaftsseitige Leitlinie der Guten Verfahrenspraxis und stellt eine bundesweit einheitliche Orientierung für die Anwender- und Überwachungspraxis dar.

Die Leitlinie wurde nach dem Verfahren der AVV Lebensmittelhygiene mit allen Bundesländern und den involvierten Behörden abgestimmt unter Koordinierung des Lebensmittelverbands Deutschland (vormals BLL). Sie wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Europäischen Kommission notifiziert.

Unterstützung durch Fachverbände

Vorgelegt und unterstützt wird das Merkblatt von den Verbänden, die bundesweit Einzelunternehmen oder systemgeführte Lebensmittelunternehmen mit freiwilligen „Coffee-to-go“-Angeboten vertreten. Herausgegeben wird das Merkblatt vom Lebensmittelverband Deutschland, unter Mitarbeit von folgenden Verbänden: Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH), DEHOGA Deutscher Hotel- und Gaststättenverband, Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft, Deutscher Konditorenbund sowie Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks.

Lehrvideo

Der Lebensmittelverband hat zudem ein Lehrvideo veröffentlicht, das die wichtigsten Aspekte erklärt: