Bewertungen von IARC und JECFA veröffentlicht

JECFA bestätigt eigene Bewertung zur Sicherheit des Süßstoffs Aspartam

- Vorneweg: Lebensmittel mit dem Süßstoff Aspartam können weiterhin bedenkenlos verzehrt werden. Aber warum wird das Süßungsmittel von zwei internationalen Organisationen, die zur WHO gehören, unterschiedlich bewertet – von "möglicherweise krebserregend" bis "unbedenklich"? Wir klären auf!
Holztisch mit Stevia/Süßstofftabletten und Steviablättern
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Aspartam ist ein seit vielen Jahren genutztes, kalorienfreies Süßungsmittel, also ein Lebensmittelzusatzstoff. Für Zusatzstoffe gelten europaweit dieselben Bedingungen. Sie müssen sicher und zugelassen sein, bevor sie verwendet werden dürfen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Aspartam entsprechend umfassend geprüft, bevor es heutzutage beispielsweise in Getränken, Süßwaren oder Milchprodukten zum Einsatz kommt.

IARC und JECFA kommen zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen

Nun hat die Internationale Agentur für Krebsforschung (International Agency for Research on Cancer – IARC) eine aktuelle Bewertung vorgelegt, wonach Aspartam von ihr als möglicherweise krebserregend eingestuft wird. Sollten Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher den Süßstoff jetzt also meiden? Mitnichten! Produkte mit Aspartam können weiterhin bedenkenlos verzehrt werden. Denn gleichzeitig bestätigt der gemeinsame Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe der WHO und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen FAO (Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives – JECFA), dass Aspartam sicher sei.

Krebsforschungsagentur IARC bewertet nur Gefahren, keine Risiken

Der Grund für die unterschiedliche Bewertung liegt in der Aufgabe der IARC begründet. Die IARC ist eine 1965 gegründete Einrichtung der WHO mit der Aufgabe der „Leitung und Koordinierung der Erforschung der Ursachen von Krebserkrankungen“, d. h. die Erforschung der Rolle von Umwelt- und Risikofaktoren und deren Zusammenspiel mit dem genetischen Hintergrund in bevölkerungsbezogenen Studien und entsprechenden experimentellen Modellen. Des Weiteren werden wissenschaftliche Präventionsstrategien entwickelt. Die IARC identifiziert aber lediglich Hazards, also das Gefahrenpotential einer bestimmten Substanz, einen negativen Effekt zu verursachen. Dabei wird aber nicht berücksichtigt, wie viel von einem Produkt ein Mensch gefahrlos zu sich nehmen kann, d. h. die konkrete Exposition ist nicht Gegenstand bzw. Grundlage der IARC-Einstufung. Die IARC ist daher kein Gremium zur Bewertung der Lebensmittelsicherheit. Deshalb wird seitens der IARC keine Empfehlung im Hinblick auf nationale Gesetzgebungen gegeben.

Die Einschätzung des Risikos, also die Wahrscheinlichkeit, dass ein schädlicher Effekt einer Substanz auftritt, ist Aufgabe der Stellen, die für die Risikobewertungen verantwortlich sind. Auf europäischer Ebene sind dies die EFSA sowie auf nationaler Ebene das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Auch die JECFA befasst sich auf internationaler Ebene mit der Bewertung der Lebensmittelsicherheit.

IARC-Einstufen können verwirrend für Öffentlichkeit sein

In der Vergangenheit haben Einstufungen der IARC wiederholt zu Verwirrungen in der Öffentlichkeit, Kontroversen und Kritik geführt, da Gefahrenpotentiale (Hazards) zwar benannt werden, das konkrete Risiko aufgrund der spezifischen Exposition aber nicht quantifiziert wird und so die richtige Einstufung ohne weitere Erläuterungen für die Öffentlichkeit schwierig ist. Zum Vergleich: Die IARC stuft auch den Friseurberuf als möglicherweise krebserregend ein, weil man dort mit Haarfärbemittel in Kontakt kommt oder aber Getränke, die heißer als 65 Grad sind.

BfR kritisierte IARC bereits in der Vergangenheit

Auch das BfR hat sich in der Vergangenheit kritisch zu Veröffentlichungen der IARC geäußert. Demnach sei eine alleinige Bewertung eines Hazards überholt, auch weil die Welt voll von krebserregenden Substanzen sei, die in geringen Mengen harmlos seien.

JECFA und EFSA beurteilen Aspartam als unbedenklich

Entscheidend für die Bewertung der Lebensmittelsicherheit ist also die ebenfalls neu veröffentlichte Bewertung der JECFA sowie die nach wie vor gültige Risikobewertung der EFSA. Die EFSA kam 2013 nach einer umfassenden Risikobewertung zu dem Schluss, dass Aspartam und dessen Abbauprodukte für die allgemeine Bevölkerung (einschließlich Säuglinge, Kinder und Schwangere) unbedenklich sind. Derzeit läuft eine Neubewertung des Süßstoffes, in welche dann auch aktuelle ernährungsbedingte Expositionen eingerechnet werden.

Diese hat JECFA bereits jetzt mit einfließen lassen. Sie hat wissenschaftliche Untersuchungen aus den letzten Jahrzehnten sowie reale Verzehrsdaten erneut umfassend geprüft. Auf dieser Grundlage wurde die zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) bestätigt, bei der Aspartam ein Leben lang sicher verzehrt werden kann.

Weitere Informationen in den Original-Publikationen der Weltgesundheitsorganisation (in Englisch):