Informationen an die Wirtschaft über AFFL-Beschlüsse

Die Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen bei Lebensmitteln tierischer Herkunft (AFFL) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) berät Sachverhalte aus der Sicht der Veterinärüberwachung mit dem Ziel des einheitlichen Verwaltungshandelns.

Sortiment von frischen, rohen Fleischstücken auf schwarzem Hintergrund mit Kräutern und Gewürzen.
© Chaiyaporn - stock.adobe.com
Bildunterschrift anzeigen

Einzelne Beschlussfassungen werden über den AFFL-Vorsitz (seit 2024 bei Baden-Württemberg) dem Lebensmittelverband zur Information der Wirtschaftskreise übermittelt. An dieser Stelle werden über den Lebensmittelverband Deutschland alle seit 2017 eingegangenen AFFL-Beschlüsse sämtlichen interessierten Kreise zum Download zur Verfügung gestellt.

AFFL-Expertengremium Listeria zur Kategorisierung und Listung von Produkten

Die vom Lebensmittelverband Deutschland e. V. veröffentlichte anerkannte Leitlinie für Gute Verfahrenspraxis mit „Empfehlungen für Präventionsmaßnahmen gegen Listeria monocytogenes in bestimmten Bereichen der Lebensmittelherstellung“ verdeutlicht die praktische Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 und gibt Hinweise zur erforderlichen Kategorisierung von Produkten aufgrund des produktspezifischen Wachstumspotentials für Listeria monocytogenes. Nach AFFL-Beschluss wurde ein „AFFL-Expertengremium“ aus Vertretern der Länder- und Wissenschaftsbehörden unter Einbindung von Experten aus der Wirtschaft gegründet. Das Gremium soll „Listen“ mit Lebensmitteln mit vergleichbaren Merkmalen erstellen, die anerkannterweise der Kategorie 1.2 oder 1.3 zuzuordnen sind. Dies soll zukünftig den Lebensmittelunternehmen und Behörden einvernehmlich die Kategorisierung erleichtern. An dieser Stelle werden die Hintergründe, das Verfahren sowie die Möglichkeiten der Wirtschaftsbeteiligten, Anträge zur Listung ihrer Produkte zu stellen, veröffentlicht, um auch außerhalb des Mitgliedskreises auf das Verfahren hinzuweisen und die Antragsunterlagen öffentlich bereit zu stellen. Anträge gemäß diesem Verfahren können formlos unter Beachtung der Kriterien in dem Pflichtenheft an den Lebensmittelverband staehle[at]lebensmittelverband.de gerichtet werden. Der Lebensmittelverband ist jedoch inhaltlich nicht an den jeweiligen Beurteilungen und Beschlussfassungen zu einer Empfehlung beteiligt.

Erläuterungen der AFFL zur Einrichtung der AFFL-Expertengruppe Listeria
Kriterien und Parameter, die dem Expertengremium für die Bewertung von Anträgen zur Einordnung von Produktkategorien in die Lebensmittelkategorie nach 1.3 vorgelegt werden sollten (Pflichtenheft)
Antragsverfahren
Kontaktdaten des AFFL-Expertengremium Listeria

Liste der Stellungnahmen des AFFL-Expertengremiums

Der Lebensmittelverband informiert hiermit über die vom Expertengremium erarbeiteten Stellungnahmen (nach Produktkategorien) und weist auf folgendes hin: 

  • Voraussetzung für eine Stellungnahme ist jeweils ein Antrag aus Wirtschaftskreisen und die Durchführung des geschäftsordnungsgemäßen Verfahrens der Bewertung durch die Experten auf Basis von Challenge-Tests.
  • Das Ergebnis der Prüfung bedeutet, dass ein jeweiliges Produkt / eine Produktgruppe nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik das Wachstum von Listeria monocytogenes nicht begünstigt und die Voraussetzungen für eine Einordnung in die Kategorie 1.3 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 als erfüllt angesehen wird.
  • Die Stellungnahmen liegen AFFL zur Kenntnisnahme vor.
  • Die Stellungnahmen liegen den interessierten Kreisen der Wirtschaft und Überwachung vor zur Anwendung und Bezugnahme bei Produktbeurteilungen und Einordnungen in die Kategorie „zur Zufriedenheit der Behörden“.
  • Wichtige Voraussetzung der Übertragung einer Einordnung in Kategorie 1.3 auf Herstellungsprozesse und Produkte unter Verzicht auf weitere Challenge-Tests ist die grundsätzliche Einhaltung der relevanten, definierten Parameter für Herstellung und Produkt-Charakteristik. Wachstumsrelevante Abweichungen sind im Einzelfall mit den Experten zu klären.

Produktkategorie Teewurst