Statement des Arbeitskreises Nahrungsergänzungsmittel (AK NEM) zu COVID-19
Berlin, - Der Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel im Lebensmittelverband Deutschland (AK NEM) distanziert sich von unseriösen Produkten, die mit verbotenen krankheitsbezogenen Angaben zu COVID-19 beworben werden.
Auf seiner heutigen Jahrespressekonferenz hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Onlinehandel angebotene Produkte scharf kritisiert, die mit unzulässige Wirkversprechen in Bezug auf COVID-19 als Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden.
Der Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel distanziert sich ausdrücklich von diesen unseriösen Angeboten und begrüßt das Vorgehen der Internetkontrollstelle „g@zielt“ sowie die europäischen Initiative zur verstärkten Kontrolle des E-Commerce. Ziel muss sein, dass Verbraucher:innen auch im Internet vor unseriösen und illegalen Produkten geschützt und entsprechende Anbieter vom Markt genommen werden.
Die Gesundheit und das Wohlbefinden der Verbraucher:innen ist für alle verantwortungsvoll handelnden Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln gleichermaßen erste Priorität und zentrales Anliegen.
Im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 betont der Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel erneut die Bedeutung einer seriösen und verantwortlichen Vermarktung der Erzeugnisse.
Keinem Lebensmittel dürfen Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit zugeschrieben werden, es darf nicht einmal der Eindruck dieser Eigenschaften erweckt werden. Dieses Verbot krankheitsbezogener Angaben gilt für alle Lebensmittel, und damit auch für Nahrungsergänzungsmittel. Deshalb ist jegliche Bewerbung von Produkten mit Aussagen zu Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von COVID-19 verboten.
Verantwortungsvolles und gesetzeskonformes Handeln bedeutet für alle Unternehmen,
- die Nahrungsergänzungsmittel vermarkten oder vertreiben, Nahrungsergänzungsmittel mit verbotenen krankheitsbezogenen Angaben zu COVID-19 weder anzubieten noch zu verkaufen,
- die Nahrungsergänzungsmittel vermarkten oder vertreiben, Nahrungsergänzungsmittel nicht mit verbotenen oder irreführenden Angaben zu bewerben.
Der Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel rät Verbraucher:innen eindringlich davon ab, Produkte zu kaufen, die mit verbotenen krankheitsbezogenen Angaben zu COVID-19 beworben werben. Leider gibt es im Internet immer wieder unseriöse Seiten von Anbietern illegaler Erzeugnisse, die als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet bzw. vermarktet und rechtswidrig beworben werden. Für diese Produkte ist die Sicherheit und Gesetzeskonformität nicht in derselben Weise gewährleistet, wie das bei den Produkten der Fall ist, die über Apotheken, Drogerien, Supermärkte oder von den bekannten Herstellern direkt bezogen werden.
Alle Verbraucher:innen, die bei sich Anzeichen einer COVID-19-Erkrankung feststellen oder befürchten, mit Erkrankten in Kontakt gekommen zu sein, sollten den Empfehlungen der zuständigen Behörden folgen und sich an einen Arzt wenden. Behandlungsempfehlungen zu COVID-19 dürfen nur von Ärzt:innen, den Gesundheitsbehörden oder anderen zuständigen Stellen, wie dem Robert-Koch-Institut, formuliert werden.
Die seriösen Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln nehmen ihre Verantwortung ernst. Sie stellen ein breites Angebot an sicheren und qualitativ hochwertigen Nahrungsergänzungsmitteln zur Verfügung, die dazu bestimmt sind, Gesundheit und Wohlbefinden der Verbraucher:innen zu unterstützen.
Auf das Statement des europäischen Verbandes der Nahrungsergänzungsmittelhersteller, Food Supplements Europe, wird ergänzend verwiesen. Es macht deutlich, dass die Hersteller in der gesamten Europäischen Union in gleicher Weise ihrer Verantwortung bewusst sind.
Der AK NEM hat zum Thema „Nahrungsergänzungsmittel aus dem Internet“ einen Leitfaden für Verbraucher:innen erstellt.
Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel (AK NEM)
Unter dem Dach des Lebensmittelverbands Deutschland ist der Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel (AK NEM) eine Plattform für die Interessenvertretung sowie zum fachlichen Austausch über rechtliche und wissenschaftliche Fragestellungen zu Nahrungsergänzungsmitteln. Zu seinen Mitgliedern gehören neben den Herstellern von Nahrungsergänzungsmitteln auch Rohwarenhersteller sowie Dienstleister.
Lebensmittelverband Deutschland e. V.
Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette „von Acker bis Teller“, also aus Landwirtschaft, Handwerk, Industrie,
Handel und Gastronomie an. Daneben gehören zu seinen Mitgliedern auch private Untersuchungslaboratorien, Anwaltskanzleien und Einzelpersonen.
Für weitere Informationen
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