Leitfäden / Leitlinien
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Leitfaden „Die Herkunftskennzeichnung für primäre Zutat(en) anderer Herkunft bei Nahrungsergänzungsmitteln“
Seit dem 1. April 2020 muss die Herkunft der wesentlichen Zutat (sog. primäre Zutat) eines Lebensmittels grundsätzlich angegeben werden, wenn das Ursprungsland oder der Herkunftsort des Lebensmittels genannt ist (z. B. durch die Auslobung „made in Germany“), die primäre Zutat jedoch nicht aus diesem Land bzw. von diesem Ort stammt. In dem Leitfaden „Die Herkunftskennzeichnung für primäre Zutat(en) anderer Herkunft bei Nahrungsergänzungsmitteln“ werden die Vorgaben zusammenfassend dargestellt und die Bedeutung dieser Regelungen in Bezug auf Nahrungsergänzungsmittel erläutert. -
Leitlinien zur Abschätzung der MOSH/MOAH-Migration aus Verpackungen in Lebensmittel mit dem Ziel der Minimierung
Mithilfe dieser Leitlinie können Unternehmen in einer gestuften Vorgehensweise ohne Messungen auf dem mathematischen „Modelling“ beruhende Annahmen zum MOH-Übergang berechnen und Freigabeentscheidungen treffen. Bei komplexeren Fragestellungen sind Migrationsmessungen erforderlich nach den im Projekt angewandten Methoden bei IVV. Die 52-seitige Leitlinie wurde vom BLL redaktionell bearbeitet und steht Interessierten in der zweiten Auflage kostenfrei als Druckfassung oder als Download-Version zur Verfügung. -
BLL-Leitfaden Gentechnik und Lebensmittel
Mit dem überarbeiteten Leitfaden will der BLL den Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft eine aktuelle Hilfestellung für den praktischen Umgang mit den Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und Nr. 1830/2003 und der „Ohne-Gentechnik“-Kennzeichnung an die Hand geben. Dabei stehen die Vorgaben zum Anwendungsbereich der Verordnungen sowie zur Kennzeichnung und zur Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebensmittel im Vordergrund der Erläuterungen. Zweite Auflage 2014, 40 Seiten -
BLL-Leitfaden Verantwortlichkeiten in der Lebensmittelkette
Unter Beteiligung von Industrie- und Handelsvertretern hat der BLL einen Leitfaden erarbeitet, der auf der Grundlage des derzeitigen lebensmittelrechtlichen Status Quo die grundsätzliche Abgrenzung der Verantwortlichkeiten erleichtern soll. -
FoodDrinkEurope-Leitfaden zur Lebensmittelinformations-Verordnung
Die LMIV bildet den Rechtsrahmen für die Information der Verbraucher über Lebensmittel durch Lebensmittelunternehmen auf allen Stufen Herstellung und des Vertriebs von Lebensmitteln in der EU. Der Leitfaden von FoodDrinkEurope und EuroCommerce gibt Anleitung zu den Themenbereichen Nährwertkennzeichnung, Herkunftskennzeichnung, Lesbarkeit und Kennzeichnung von Allergenen.