Position/Stellungnahme

Die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln begrüßen die angekündigte Wiederaufnahme der Gespräche zur Festsetzung von europäischen Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe

- Die EU-Kommissarin Kyriakides hat angekündigt, die Arbeiten zur Festsetzung von Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe wiederaufnehmen und eine entsprechende EU-weite Regelung erlassen zu wollen. Sie greift damit die Initiative von Deutschland und 18 anderen Mitgliedstaaten auf, die dies in einem Brief an die Kommission gefordert hatten. Der Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel (AK NEM) im Lebensmittelverband Deutschland e. V. begrüßt diese Initiative und die angekündigte Wiederaufnahme der Gespräche in Brüssel. Die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln setzen sich seit Jahren für gesetzlich festgelegte Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe ein. Eine europäische Lösung wäre nicht nur aus Sicht des Verbraucherschutzes zu begrüßen, sondern würde zugleich für Rechtssicherheit für Unternehmen sorgen und den freien Warenverkehr in Europa gewährleisten.

Die Hersteller appellieren an alle Beteiligten, mit Offenheit und Kompromissbereitschaft in die Diskussion zu gehen. Bislang ist eine Einigung auf einheitliche europäische Höchstmengen daran gescheitert, dass die Mitgliedstaaten nicht bereit waren, sich auf einen gemeinsamen Ansatz zu verständigen. Damit die Verständigung auf konkrete Höchstmengen für den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen zu Nahrungsergänzungs-mitteln – und anderen Lebensmitteln – diesmal gelingt, ist ein offener Diskurs über die mittlerweile zahlreich vorliegenden, unterschiedlichen nationalen Regelungen und Empfehlungen wichtig. Die Nahrungsergänzungsmittelhersteller werden die Arbeiten zur Festsetzung von Höchstmengen unterstützen und sich mit aktualisierten Vorschlägen auf Basis neuster wissenschaftlicher Daten konstruktiv in die Diskussion einbringen.

Unabhängig davon, ist festzuhalten, dass die Nahrungsergänzungsmittel, die in Deutschland angeboten werden, sicher sind. Das gewährleisten die strengen Vorgaben des europäischen Lebensmittelrechts, die für Nahrungsergänzungsmittel wie für alle Lebensmittel die Sicherheit garantieren. Die wichtigste Vorschrift lautet, dass Lebensmittel sicher sein müssen (Artikel 14 Verordnung (EG) Nr. 178/2002) – das müssen die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln auch in Bezug auf die eingesetzten Mengen von Vitaminen und Mineralstoffen bereits heute schon sicherstellen – und tun dies auch.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, zwischen Empfehlungen nationaler Institutionen und Obergrenzen für die sichere Zufuhr zu unterscheiden. Daher sind Produkte mit Dosierungen, die über den deutschen Vorschlägen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) liegen, anders als vielfach behauptet, weder automatisch „überdosiert“, noch unsicher oder gar gesundheitsgefährdend. Dies verdeutlicht schon ein Blick auf die Empfehlungen und rechtlich verbindlichen nationalen Höchstmengen unserer Nachbarstaaten, die allesamt höher liegen als die sehr restriktiven Vorschläge des BfR. Jüngste Beispiele hierfür sind Irland, Norwegen und die Schweiz, die ihre nationalen Vorgaben erst in diesem Jahr aktualisiert haben.

Umso wichtiger ist es, durch eine Harmonisierung der Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe für Klarheit zu sorgen, damit alle Verbraucher:innen in der gesamten EU aus einem Angebot sicherer Nahrungsergänzungsmittel die Produkte wählen können, die zu ihnen und ihren Bedürfnissen am besten passen.