Postionspapier zur befallsunabhängigen Dauerbeköderung
- Die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) ist ein wesentliches Instrument des betrieblichen Schadnagermanagements in Deutschland. Gemäß der Ankündigung der BAuA vom März 2024 soll sie ab dem 1. Januar 2026 generell nicht mehr zulässig sein.
Die unterzeichnenden Verbände fordern:
Die befallsunabhängige Dauerbeköderung darf nicht pauschal verboten werden! Ein pauschales Verbot würde die Hygiene und die Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln in Deutschland gravierend gefährden!
Die Auswirkungen eines pauschalen Verbots der befallsunabhängigen Dauerbeköderung auf die Hygiene und die Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln im Bereich der gesamten Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft wären gravierend. Die in diesem Positionspapier aufgeführten Nachteile überwiegen die sonstigen negativen Aspekte, die mit diesen Produkten verbunden sind, unserer Einschätzung nach deutlich. Ein pauschales Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung hätte folglich unverhältnismäßige negative Folgen für die Gesellschaft. Ein pauschales Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung wird daher von der Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft strikt abgelehnt! Wir rufen die für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständigen Behörden in Bund und Ländern auf, sich zur Vermeidung der aufgezeigten Negativfolgen aktiv in die anstehenden Diskussionen mit der BAuA um ein pauschales Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung einzubringen.