Position/Stellungnahme

Stellungnahme – Schadnagermanagement mit Fraßködern mit antikoagulanten Wirkstoffen

- Als Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft, der die Lebensmittelkette  von Farm-to-Fork vertritt, möchten wir die erheblichen Bedenken der Agrar-, Futtermittel- und Ernährungswirtschaft gegen die vom Biocidal Products Committee (BPC) der ECHA im Mai 2025 empfohlenen Einschränkungen der Verwendungs-möglichkeiten von Fraßködern mit antikoagulanten Wirkstoffen zum Schadnagermanagement darlegen. Gemäß den „BPC Opinions“ zu den antikoagulanten Wirkstoffen soll die Bekämpfung von Schadnagern mit Antikoagulanzien bei einem Befall zwar weiterhin erlaubt sein, allerdings soll die bislang ebenfalls mögliche Permanentbeköderung, die in Deutschland mit strengen Auflagen versehen wurde und nur in besonders hygienesensiblen Bereichen, das heißt, dem Lebensmittel- und Futtermittelbereich sowie dem Pharmabereich zulässig ist (befallsunabhängige Dauerbeköderung – BUD), künftig pauschal verboten werden.

Ein Verbot der Permanentbeköderung (in Deutschland: befallsunabhängige Dauerbeköderung – BUD) würde die Agrar-, Futtermittel-  und Ernährungswirtschaft vor erhebliche Probleme stellen. Eine Beköderung mit Fraßködern mit antikoagulanten Wirkstoffen wäre dann nur noch nach festgestelltem Befall erlaubt, was bedeuten würde, dass es nicht länger möglich wäre, zum frühestmöglichen Zeitpunkt effektive Maßnahmen zu treffen, um das Auftreten und die Etablierung eines Befalls mit Schadnagern im hygienesensiblen Lebensmittel- und Futtermittelbereich zu verhindern. Darauf zu warten, dass vom professionellen Schädlingsbekämpfer ein Befall festgestellt worden ist, um einen Einsatz von Fraßködern mit antikoagulanten Wirkstoffen zu ermöglichen, erscheint praxisfremd und ist für die Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft in Deutschland nicht machbar. Eine wöchentliche Kontrolle sämtlicher Köderstationen mit Fraßködern mit antikoagulanten Wiirkstoffen durch ausgebildete Schädlingsbekämpfer oder eine tägliche Kontrolle der vom BPC präferierten Schlagfallen für das Schadnagermonitoring (Detektion von Nagern) sind personell nicht umsetzbar.  

Die Umweltbehörden in Deutschland sehen in der Permanentbeköderung ein erhebliches Umweltrisiko, das wir – bei sachkundiger / professioneller Umsetzung der BUD gemäß den bislang für den Lebensmittel- und Futtermittelbereich geltenden Auflagen nicht nachvollziehen können. Die BUD ist oftmals die einzige Möglichkeit, Schadnager bereits beim ersten Kontakt wirksam zu bekämpfen und damit den sehr strengen Hygienevorschriften für Lebens- und Futtermittel zur Gewährleistung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit gerecht zu werden.

Aus diesem Grunde darf die BUD im hygienesensiblen Lebensmittel- und Futtermittelbereich nicht pauschal verboten werden, sondern sollte dort weiterhin situationsabhängig und nach Durchführung einer entsprechenden Analyse der Gegebenheiten durch den professionellen Schädlingsbekämpfer als ein Instrument der „Tool Box“ für das betriebliche Schadnagermanagement zur Verfügung stehen. Diese Bewertung wird auch vom Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands (BVLK) vollumfänglich unterstützt.  Als Anlage ist das gemeinsame Verbändepapier der Agrar-, Futtermittel- und Ernährungswirtschaft vom März 2025 bei, dem Sie eine nähere Erläuterung und Begründung unseres Anliegens zum Erhalt der BUD entnommen werden kann.

Wir bitten daher dringend darum, die geltenden hygienerechtlichen Vorgaben bzw.  
die bedeutsamen Aspekte der Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit bei der Meinungsbildung der Bundesregierung mit Blick auf die im September 2025 beginnenden Beratungen der Empfehlungen des BPC (BPC Opinions) im Ständigen Ausschuss zu berücksichtigen und sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene auf ein pauschales Verbot der Permanentbeköderung bzw. BUD zu verzichten.