Position/Stellungnahme

BLL-Stellungnahme zum Vorhaben einer nationalen „Mineralölverordnung“

- Die im BLL organisierten Verbände und Unternehmen der Lebensmittel- und Zuliefererkette zeigen sich enttäuscht vom BMEL und dessen einseitiger Vorgehensweise. Der vierte Entwurf ist politischer Aktionismus und kein Beitrag zur Lösung der komplexen Situation.

Anfang März 2017 informierte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über den vierten Entwurf einer 22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung mit Bearbeitungsstand 7. März 2017 zur Schaffung einer nationalen „Mineralölverordnung“.

Das BMEL bringt damit den politischen Willen zum Ausdruck, mit einem nationalen Regulierungskonzept die Problematik des Eintrags von bestimmten Mineralölkohlenwasserstoffen aus altpapierhaltigen Lebensmittelbedarfsgegenständen resp. Lebensmittelkontaktmaterialien zu behandeln. Das modifizierte Konzept des vierten Entwurfs sieht nunmehr vor, den stofflichen Übergang ausschließlich von aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) aus Lebensmittelbedarfsgegenständen, die unter Verwendung von Altpapierstoffen hergestellt wurden, so weit zu begrenzen, dass diese Stoffe nicht nachweisbar sind (als derzeit analytisch leistbare Nachweisgrenze gilt 0,5 mg/Kilogramm Lebensmittel). Diese Anforderungen sollen durch die Verwendung funktioneller Barrieren erreicht werden, die obligatorisch für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus altpapierhaltigem Papier, Pappe oder Karton vorgeschrieben werden sollen.

Entwurf ist politischer Aktionismus und kein Beitrag zur Lösung der komplexen Situation

Die im BLL organisierten Verbände und Unternehmen der Lebensmittel- und Zuliefererkette zeigen sich enttäuscht vom BMEL und dessen einseitiger Vorgehensweise. Die betroffenen Wirtschaftskreise haben sich seit 2010 mit zahlreichen Initiativen, technologischen Entwicklungen und grundlegenden Ursachenanalysen mit der Problematik befasst und diese erfolgreich in Verantwortung für einwandfreie Produkte bearbeitet. Es ist objektiv durch Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung, der Warentester und Eigenkontrollen belegbar, dass die Belastungssituation sowohl der unerwünschten gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH) als auch der aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) reduziert werden konnte. Insbesondere die nach wissenschaftlicher Bewertung gebotene Minimierung von MOAH wurde intensiv und wird weiter verfolgt.

Die aktuelle Erkenntnislage zeigt, dass die als „MOSH/MOAH“-Problematik zusammenfassend diskutierten Einträge in die Rohstoff-, Lebensmittel- und Verpackungskette sehr viel komplexer ist und es weiterer Forschungen und Maßnahmenprüfungen bedarf. Aktuell sind die v.a. Standardisierung und Absicherung der angewandten Analytik, eine abgestimmte differenzierende Befundauswertung und Beurteilungsgrundlagen für Barrierewirkungen notwendig, um zielführende weitere Schritte einleiten und bewerten zu können.

Dieser vierte Entwurf einer nationalen Mineralölverordnung trägt weder dem Erreichten Rechnung noch wird er der erkannten Komplexität, die über den Einsatz barriereoptimierter altpapierhaltiger Verpackungen hinausreicht, gerecht.

Aus der Sicht des BLL soll die Veröffentlichung des Entwurfs zum jetzigen Zeitpunkt vorrangig ein politisches Signal sein. Hierfür hat die Wirtschaft wenig Verständnis, da der Entwurf weder Beitrag zur Rechtssicherheit noch zur Lösung offener und komplexer Probleme ist. Nach Bewertungen der Wirtschaft impliziert der Entwurf falsche Erwartungen: Barrierematerialien als technologische Lösungen sind allenfalls Teillösungen und ihr Einsatz kann nicht zu „MOAH-freien“ Lebensmitteln führen.

Grundsätzlich schadet nationale Regelung dem Binnenmarkt

Wie bereits im Zusammenhang mit den ersten drei Regulierungen entworfen zum Ausdruck gebracht, spricht sich die gesamte Wirtschaft vehement gegen eine nationale Maßnahme zur einseitigen Regulierung von Verpackungsmaterialien aus. Spezifische deutsche Anforderungen zum Einsatz von Barrieren bei altpapierbasierten Packstoffen würden die Warenströme im europäischen und internationalen Markt extrem behindern.

Verpackungshersteller und Verpacker in der EU und in Drittländern wären mittelbar betroffen, Importeure nach Deutschland diskriminiert und im Wettbewerb behindert. Die Dimensionen eines solchen Eingriffs sind nicht quantitativ beschreibbar, für die komplexen Warenströme fehlen Erfahrungswerte, die Befürchtungen in der Wirtschaft über das Ausmaß der entstehenden Probleme sind sehr groß.

Europäische Befassung hat durch Monitoring begonnen

Im Januar 2017 hat die Europäische Kommission die Empfehlungen für ein europaweites Monitoring des Vorkommens von Mineralölkohlenwasserstoffen in Lebensmitteln veröffentlicht (EMPFEHLUNG (EU) 2017/84 DER KOMMISSION vom 16. Januar 2017 über die Überwachung von Mineralölkohlenwasserstoffen in Lebensmitteln und Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 12 vom 17.1.2017, S. 95). mit der Datenerhebung soll für die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA die Grundlage geschaffen werden, eine Expositionsbewertung und Risikoeinschätzung vorzunehmen. Hierauf kann sich die Frage des Handlungsbedarfs für eine europäische Regelung stützen. Die nationale und europäische Lebensmittel und Verpackungswirtschaft hat einvernehmlich diesen Schritt der Kommission begrüßt und eine aktive Unterstützung des Monitorings zugesagt. Aktuell fehlen die dringend erforderlichen technischen Leitlinien zur europaweit einheitlichen Anwendung der Untersuchungsmethoden.

Vor diesem Hintergrund ist aus hiesiger Sicht eine einseitige deutsche Regulierungsmaßnahme nicht zu begründen. Die Akzeptanz einer solchen eindeutig binnenmarktsschädlichen Maßnahme durch die anderen Mitgliedsstaaten im obligatorischen Notifizierungsverfahren (TRIS) ist deshalb höchst fraglich. Zudem scheint die Intervention der Kommission aufgrund des laufenden europäischen Monitorings wahrscheinlich.

Alternative Wege sind freiwillige Konzepte und abgestimmte Aktionswerte

Mit Erfolg haben die betroffenen Kreise der Lebensmittel- und Verpackungswirtschaft die gewonnenen vielfältigen Erkenntnisse in kostenintensive Maßnahmen wie Produkt- bzw. Verpackungsentwicklung und Packstoffsubstitutionen umgesetzt. Weitere Schritte zur Identifikation von Eintrags- und Einflussquellen entlang der verschiedensten Wertschöpfungsketten folgen derzeit. Mehrere Forschungsprojekte zu Eintragsursachen, Entwicklung der Analytik und Bewertung von Barriere wurden von den Verbänden initiiert, woraus konkrete Handlungsempfehlungen resultieren sollen.

Für die Kette der Kakaogewinnung und Schokoladenherstellung wurde 2016 eine sog. „Toolbox“ erarbeitet, die den Verantwortlichen zur Entscheidungsfindung über zielführende Minimierungsansätze und der Risikovermeidung dient. Durch den BLL ist eine in der Zielsetzung vergleichbare „Toolbox“ mit einem aktuellen Informationsangebot über den Erkenntnisstand zur Nutzung in weiteren Lebensmittelherstellungs- und Verpackungsprozessen in Vorbereitung und wird zeitnah zur Verfügung stehen.

Diese alternativen Handlungsoptionen sind aus der Sicht der Wirtschaft bezüglich der Ansatzpunkte umfassender, führen zu adäquaten Maßnahmen und sind für die Minimierung zielführender, als diese einseitig auf die Eintragssituation durch altpapierbasierte Verpackungen begrenzte, jedoch an dieser Stelle viel zu restriktive, Regulierungsmaßnahme des BMEL.

Ein weiterer Schritt, zu dem seitens der Wirtschaft grundsätzliche Bereitschaft besteht, wäre ein zwischen Verbänden und Überwachungsgremien abzustimmendes Werte-Konzept das den ALARA-Prinzipien folgt. Durch Abstimmung temporärer Aktionswerte (Referenzwerte/Zielwerte) als gemeinsame Bezugsgrundlage könnte grundsätzlich in praxisverträglicher Weise Verfahrens- und Beurteilungssicherheit geschaffen werden.

Der BLL hat als Dachverband gegenüber den Bundesländern (LAV-Arbeitsgruppe „Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika (ALB)) signalisiert, diese Zusammenarbeit anzustreben und die Kommunikation in die Wertschöpfungsketten zu übernehmen.