Position/Stellungnahme

Überregulierung und Verbraucherbevormundung bei Lebensmitteln verhindern!

- Die Wirtschaft fordert, Information der Verbraucher auf Lebensmittelverpackungen europaweit einheitlich zu regeln. Dies ist unverzichtbare Voraussetzung für die einheitliche Vermarktung von Produkten im EU-Binnenmarkt. Der derzeit im Europäischen Parlament und im Rat diskutierte Vorschlag einer Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (KOM (2008) 40) muss deshalb einen Flickenteppich zusätzlicher nationaler Regelungen verhindern.

Den darüber hinausgehenden Vorschlag für Ampelkennzeichnungen oder farbliche Bewertungen von Lebensmitteln lehnt die Wirtschaft ab. Sie bevormunden den Verbraucher und führen ihn ggf. sogar in die Irre. Denn kein Lebensmittel ist aufgrund seines Fett-, Salz- oder Zuckergehaltes per se gut (grün) oder schlecht (rot). So müssten Produkte wie Avocados, Butter, Margarine oder Nüsse aufgrund ihres Fettgehaltes automatisch mit „rot“ gekennzeichnet werden – und zwar unabhängig von ihrer sonstigen Nährstoffzusammensetzung und ihrer tatsächlichen Bedeutung für die Ernährung und Gesundheit der Verbraucher. Eine Differenzierung wüde nicht stattfinden: Die Halbfettmargarine wäre gleichermaßen rot, wie die Vollfettmargarine. Eine Bewertung von Lebensmitteln durch Ampelkennzeichnung oder farblich hinterlegte Nähwertangaben bedeutet darüber hinaus einen massiven Eingriff in den Wettbewerb, für den es weder Notwendigkeit noch Berechtigung gibt. Produkte werden mittels Ampelkennzeichnung willkürlich abgewertet und diskriminiert, ohne dass auch nur ansatzweise ein Nutzen belegt ist. Gleiches gilt für farblich hinterlegte Nährwertkennzeichnungen.
Auch die Lebensmittel- und Ernährungswissenschaft lehnt eine solche Kennzeichnung ab, wie aktuelle Studien belegen.

Darüber hinaus bedarf der Vorschlag erheblicher Nachbesserung:

1. Pflicht zur Nährwertdeklaration ist überflüssig
Es fehlt an der Notwendigkeit, durch Regulierungen in den Markt einzugreifen. Auch eine generelle Verpflichtung der Hersteller zu Nährwertdeklarationen ist nicht notwendig: Bereits heute tragen mehr als zwei Drittel aller Lebensmittel Nährwertkennzeichnungen, mit steigender Tendenz. Z. B. weisen jetzt bis zu 90% der Eigenmarken im deutschen Lebensmitteleinzelhandel freiwillige Nährwertkennzeichnungen auf. Die bestehenden Aktivitäten gehen auf die freiwilligen Eigeninitiativen und Empfehlungen der europäischen und deutschen Lebensmittelwirtschaft zur Nährwertkennzeichnung aus dem Herbst 2007 zurück, die sich sehr schnell verbreitet hat. Überdies sollten gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen die Chance bekommen, selbst initiativ tätig zu werden.

2. Auf Verpflichtung zur Kennzeichnung loser Ware verzichten
Die Wirtschaft lehnt eine 1:1 Übertragung der Grundsätze über die Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln auf lose Ware ab. Gerade die handwerkliche bzw. handwerksähnliche und landwirtschaftlich individuelle Produktion von frischen Erzeugnissen erfordert eine eigene Betrachtungsweise gegenüber industriell gefertigten und verpackten Produkten. Dies ist auch im Interesse der Verbraucher, die ein individuelles und abwechslungsreiches Angebot im Einzelhandel und im Handwerk schätzen und nachfragen. Eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht würde zu Lasten der Angebotsvielfalt gehen. Außerdem würde die Wettbewerbsfähigkeit von Bedienungstheken in Handel und Handwerk grundlegend in Frage gestellt. Gleiches gilt für die landwirtschaftliche Direktvermarktung.

3. Mindestschriftgröße wirkt als Markteintrittsbarriere
Auch die Forderung der EU-Kommission nach einer Mindestschriftgröße von 3 mm für die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist nicht zielführend. Sie ist keine Gewähr für die bessere Lesbarkeit der Angaben für die Verbraucher. Vielmehr spielen z. B. Farbgebung, Format oder Zeilenabstand gleichermaßen eine Rolle. Die definierte Schriftvorgabe aber würde zu Änderungen von Verpackungen führen, was erhebliche Mehrkosten und zusätzliche Bürokratie auslöst und zur Ressourcenverschwendung beiträgt. Nachteile ergeben sich auch für Waren, die mit einer Verpackung in mehrere Länder geliefert werden und bei denen der Platz für die notwendigen Informationen in mehreren Sprachen dann nicht mehr ausreicht. Folgenschwer für kleinere Mitgliedsstaaten: Sie könnten nicht mehr beliefert werden, da die Kosten für eine individuelle Verpackung zu hoch sind. Das Schriftgrößenerfordernis wirkt somit wie eine Markteintrittsbarriere für Unternehmen. Und der Verbraucher hat durch weniger Auswahl und höhere Preise das Nachsehen. Besser ist es, gemeinsam mit den betroffenen Wirtschaftsbeteiligten Leitlinien zu erarbeiten, die eine Orientierung für die Lesbarkeit von Angaben bieten.

4. Keine Verpflichtung zur Nährwertkennzeichnung auf der Verpackungsvorderseite
Es gibt keinen Grund für die im Verordnungsvorschlag der Kommission vorgesehene Verpflichtung, die Nährwertdeklaration im sog. Hauptblickfeld, also auf der Vorderseite der Verpackungen, aufbringen zu müssen. Im Gegenteil: Die willkürliche Trennung zentraler Informationen etwa über Zutaten einerseits und Nährstoffgehalte eines Lebensmittels andererseits bedeuten für die Verbraucher eher eine Erschwernis als eine Hilfe für eine informierte Kaufentscheidung. Jeder Verbraucher kann das Produkt drehen, um diese Angaben zu lesen.

5. Flickenteppich nationaler Vorschriften muss verhindert werden
Der Verordnungsentwurf für eine einheitliche Lebensmittelkennzeichnung eröffnet den Mitgliedsstaaten Spielräume zum Erlass eigener Vorschriften. Neue nationale Regelungskompetenzen stehen im Widerspruch zum eigentlichen Ziel der Verordnung: Der Harmonisierung von Vermarktungsbedingungen für Lebensmittel in der Europäischen Union. Sie widersprechen dem Gedanken eines einheitlichen EU-Binnenmarktes und führen zu einem Flickenteppich zusätzlicher nationaler Vorschriften durch die Hintertür!

Diese Ansätze gilt es jedoch zu vermeiden. Stattdessen sollte es das Ziel sein, einheitliche europäische Vorschriften zu schaffen, die Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen gleichermaßen berücksichtigen.

Kontakt:

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19a-d, Avenue des Arts, 1000 Brüssel
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Fax 0032- 2 -286 16-05
E-Mail: clausnitzer.jochen[at]dihk.de, grajetzky.corinna[at]dihk.de
Web: www.dihk.de

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Tel. (030) 2028-0
Fax (030) 2028-2501
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10117 Berlin
Tel.: +49 30 7262 5012
Fax: +49 30 7262 5019
E-Mail: hde[at]einzelhandel.de, Web: www.einzelhandel.de

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.
E-mail: ploosen[at]bll.de, Web: www.bll.de

Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V.
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10117 Berlin
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E-Mail: bve[at]bve-online.de, Web: www.bve-online.de

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E-Mail: info[at]markenverband.de, Web: www.markenverband.de

Das Positionspapier können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen:
Überregulierung und Verbraucherbevormundung bei Lebensmitteln verhindern! (8. Dezember 2008)