Stellungnahme zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
- Mit dem Inkrafttreten des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) im August 2023 hat der deutsche Gesetzgeber erstmals eine nationale, staatlich verpflichtende Kennzeichnung für die Haltungsform eingeführt. Ziel war es, mehr Transparenz für Verbraucher zu schaffen und das Tierwohl in der Nutztierhaltung zu stärken. In der derzeitigen Fassung (Entwurfsversion vom 17.04.2026) ist das Gesetz auf frisches, in Deutschland erzeugtes Schweinefleisch beschränkt, das gekühlt oder gefroren – verpackt oder unverpackt – im Einzelhandel, in Fleischereien, im Onlinehandel sowie in anderen Verkaufsstellen angeboten wird. Andere Tierarten, verarbeitete Produkte sowie die AHV sind bislang nicht erfasst.
Der Lebensmittelverband Deutschland begrüßt das im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode formulierte, grundsätzliche Ziel der Bundesregierung, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vom 24. August 2023 praxistauglicher umzugestalten.
Trotz der im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vorgesehenen Anpassungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes bleiben grundsätzliche Kritikpunkte an einer verpflichtenden Haltungskennzeichnung aber weiter bestehen:
- Erheblicher bürokratischer und logistischer Mehraufwand durch die Ausdehnung der Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Fleischprodukte
- Hohe Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit entlang komplexer Liefer- und Verarbeitungsketten
- Zusätzliche Belastungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch Anpassungen bei IT-, Produktions- und Dokumentationssystemen
- Unklare gesetzliche Definitionen, insbesondere beim Begriff „überwiegend aus Fleisch oder Innereien bestehend“, mit entsprechenden Rechts- und Vollzugsunsicherheiten
- Zweifel an der EU-rechtlichen Konformität der Einbeziehung ausländischer Produkte, insbesondere im Hinblick auf den freien Warenverkehr
- Unzureichend bewerteter Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Verwaltung im Referentenentwurf
- Offene Fragen bei Kontrolle und Gleichwertigkeit ausländischer Haltungssysteme und Verarbeitungsstandards
- Zu kurze Übergangsfristen angesichts des erheblichen Umstellungsaufwands in Unternehmen und Verpackungsprozessen
- Forderung nach stärkerer Praxistauglichkeit, Rechtsklarheit und Vollzugssicherheit im weiteren Gesetzgebungsverfahren