BLL-Symposium beantwortet wichtige Fragestellungen zur EU-Kontroll-Verordnung

Food Fraud, Whistleblower und Hygieneampel

- Der BLL widmet der neuen EU-Kontroll-Verordnung ein zweitägiges Symposium am 11./12. Oktober.

Pferdefleisch in der Lasagne, gepanschtes Olivenöl oder falsch angegebene Herkunftsländer – Lebensmittelbetrug und Lebensmittelfälschungen sind ein Thema, mit dem sich Wirtschaft und Überwachung angesichts globaler Warenströme zunehmend auseinandersetzen müssen. Deshalb steht das Thema Food Fraud und dessen Bekämpfung auch im Fokus der neuen EU-Kontroll-Verordnung, die ab Ende 2019 gilt. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) widmet der Verordnung am 11. und 12. Oktober ein zweitägiges Symposium in Berlin, bei dem Wirtschaft und Überwachung wichtige Fragestellungen gemeinsam erörtern können.

Die Auswirkungen von Lebensmittelbetrug sind enorm: Einzelne Kriminelle bringen durch ihre Profitgier eine ganze Branche in Misskredit, mindern das Vertrauen der Verbraucher und setzen gleichzeitig die amtliche Lebensmittelüberwachung unter Druck. Während den Lebensmittelunternehmen daran gelegen ist, kriminelle Elemente vom Markt auszuschließen, um die Qualität und Sicherheit ihrer Rohstoffe sicherzustellen und so ihre Marken zu schützen, müssen die Überwachungsbehörden möglichst schnell Betrügereien und Fälschungen aufdecken. Das Max Rubner-Institut, Nationales Referenzzentrum für die Echtheit und Integrität der Lebensmittelkette (NRZ-EIL), entwickelt zu diesem Zweck Verfahren für die Authentizitätsprüfung von Lebensmitteln weiter, so dass die Überwachung hier optimale Unterstützung erhält, um die Echtheit und Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln zu überprüfen.

Diese analytischen Nachweisverfahren und die Möglichkeit der effektiven Verzahnung mit den Eigenkontrollen der Wirtschaft sind ein Schwerpunkt des BLL-Fachsymposiums „Die neue EU-Kontroll-Verordnung – Was kommt auf Überwachung und Wirtschaft zu?“. Gemeinsam mit ausgewiesenen Experten aus Politik, Wirtschaft, Überwachung und Wissenschaft beleuchtet der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft an zwei Tagen die EU-Kontroll-Verordnung in ihrer ganzen Bandbreite. So wird neben dem Thema Food Fraud beispielsweise auch die Frage nach dem Whistleblower-Schutz diskutiert. Die Verordnung sieht vor, dass Whistleblower, die auf Missstände in Unternehmen hinweisen, zukünftig besser vor Diskriminierung und Benachteiligung geschützt werden sollen. Aber auch altbekannte Kontroll-Themen wie die Hygieneampel sowie die Gebührenerhebung für Routinekontrollen sind nach wie vor auf der Agenda. So stellt sich z. B. die Frage nach den rechtlichen Grenzen einer Veröffentlichung von Überwachungsergebnissen und inwiefern die geforderte Transparenz auch umgekehrt für Unternehmen gilt, die z. B. nicht über die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen informiert werden.

Die neue EU-Kontrollverordnung legt die Anforderungen an den Aufbau und die Durchführung der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen innerhalb der EU für alle Mitgliedsstaaten verbindlich fest. Mit dem Symposium zur Verordnung schließt der BLL an sein erfolgreiches Fachsymposiums „Lebensmittelkontrolle – heute und morgen“ aus April 2014 an. Der detaillierte Programmablauf sowie die Anmeldemöglichkeit können auf der Internetseite des BLL unter www.bll.de/symposium-2017-neue-eu-kontroll-verordnung eingesehen werden. Die Veranstaltung ist kostenfrei und richtet sich an Politik, Verwaltung, Lebensmittelüberwachung, Wirtschaft, Verbraucherzentralen und Fachpresse. Anmeldeschluss ist der 2. Oktober.