EuGH setzt nationalen Herkunftsangaben enge Grenzen
Die verpflichtende Angabe des Ursprungslands ist nicht EU-konform – es sei denn, die Herkunft hat nachweisliche eine Verbindung zur Qualität des Produkts und die Mehrheit der Verbraucher misst der Information eine wesentliche Bedeutung bei. Das hat die Dritte Kammer des Europäischen Gerichtshofs am 1. Oktober 2020 in Luxemburg entschieden. Geklagt hatte der Milchverarbeiter Lactalis gegen die französische Regierung, die 2017 ein Dekret erlassen hatten, das für verpackte Milchprodukte die Angabe des Ursprungslandes der Milch vorschreibt.
Das Urteil könnte Auswirkungen auf die Werbung mit Herkunftsangaben in ganz Europa haben, denn es setzt Plänen für eine Herkunftskennzeichnung auf EU-Ebene enge Grenzen. Viele nationale Regierungen wollen heimischen Rohstoffen mit Herkunftsangaben Wettbewerbsvorteile verschaffen. Aber gerade europaweit tätige Unternehmen kritisieren, dass mit diesen Angaben ausländische Anbieter diskriminiert und der freie Warenverkehr in der EU beeinträchtigt würde.
Europaweit gültige Kennzeichnung
In der europäischen Lebensmittelinformations-Verordnung ist EU-weit geregelt, wie Lebensmittel zu kennzeichnen sind. Bei Rindfleisch muss der Herkunftsort angegeben werden, ebenso bei Schweine-, Geflügel- sowie Schaf- und Ziegenfleisch. Die Angabe eines Ursprungslands oder Herkunftsorts von Lebensmitteln ist zudem wichtig, wenn ohne diese Angabe Verbraucher in die Irre geführt werden könnten. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Etiketten den Eindruck erwecken, dass das Produkt aus einem ganz anderen Herkunftsland kommt.
Neben Frankreich hatten sieben weitere Mitgliedstaaten, darunter Italien, Spanien und Portugal, verpflichtende nationale Ursprungsangaben eingeführt.
Erklärvideo zum Thema Herkunftskennzeichnung
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