Tierhaltungskennzeichnung im Bundestag beschlossen

Tierwohl-Label für Schweinehaltung kommt

- Der Deutsche Bundestag hat am 16. Juni 2023 das von Bundesminister Özdemir vorgelegte Gesetz für eine staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung beschlossen. Zudem werden Änderungen im Baugesetzbuch zur Erleichterung von Stallumbauten eingeführt.
Zwei Schweine auf der Weide
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In einem ersten Schritt wird Fleisch von Schweinen gekennzeichnet: frisch, gekühlt, tiefgefroren, vorverpackt und nicht vorverpackt, Lebensmitteleinzel-und -großhandel, Bedientheken, Fachgeschäfte, Onlinehandel. Das Gesetz soll später auf andere Tierarten und weitere Bereiche in der Verwertungskette wie beispielsweise der Gastronomie ausgeweitet werden.

Es sind fünf Haltungsformen geplant: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide, Bio.

  • Stall: Die Haltung während der Mast erfolgt entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen.
  • Stall+Platz: Den Schweinen steht mindestens 12,5 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung. Die Buchten müssen über Raufutter, das zusätzlich zum Beschäftigungsmaterial gegeben wird, verfügen und sind durch verschiedene Elemente strukturiert. Dies können z. B. Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche sein.
  • Frischluftstall: Das Außenklima in jeder Bucht hat einen wesentlichen Einfluss auf das Stallklima. Die Schweine haben jederzeit Zugang zu unterschiedlichen Klimabereichen.
  • Auslauf/Weide: Den Schweinen steht ganztägig ein Auslauf zur Verfügung bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten. Der Auslauf darf für die erforderliche Dauer der Reinigung oder kurzzeitig, soweit dies im Einzelfall aus Gründen des Tierschutzes zwingend erforderlich ist, reduziert werden.
  • Bio: Die Tierhaltung entspricht den Anforderungen der EU-Ökoverordnung. Das bedeutet, die Schweine haben eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall.
Das neue Tierhaltungskennzeichen.

Das neue Tierhaltungskennzeichen.

© BMEL
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Unabhängig von der Tierhaltungskennzeichnung sollen die Landwirtinnen und Landwirte finanziell gefördert werden, die ihren Tieren besonders tiergerechte Haltungsbedingungen bieten und ihre Ställe dementsprechend umbauen.

In der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) äußerte sich Bundesminister Özdemir wie folgt: „Heute ist ein guter Tag für die tierhaltenden Betriebe in unserem Land und für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung und den Erleichterungen für den Stallumbau gehen wir heute gleich zwei ganz zentrale Bausteine an, die für eine zukunftsfeste Tierhaltung notwendig sind. Damit ist der Umbau der Tierhaltung nach Jahren der Krise und vielen Anläufen bei Kennzeichnungen endlich eingeleitet. Das ist ein großer und gemeinsamer Erfolg der Koalition für unsere Landwirtschaft.“

Offen sind nach Auffassung des Lebensmittelverbands allerdings weiterhin Kernfragen wie z. B. ein Gesamtkonzept zur Finanzierung, das die Wirtschaft und die Opposition eingefordert hatten oder auch die Berücksichtigung vor- oder nachgelagerter Teilstufen der Wertschöpfungskette (anstelle einer alleinigen Fokussierung auf die Mast) sowie die Gleichbehandlung ausländischer Betriebe.