Europäische Union legt strengere und zusätzliche Höchstgehalte fest

Neue Grenzwerte für Blei und Cadmium in Lebensmitteln

- Seit 2006 gibt es in der Europäischen Union (EU) Höchstgehalte für Blei und Cadmium in Lebensmitteln. Diese wurden nun revidiert und ergänzt.
zwei Hände, die frischgepflückte Waldpilze halten

Fresh woodland fungi with boletus mushrooms with moss and wild grass and flowers in hands

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Warum sind Schwermetalle überhaupt in Lebensmitteln enthalten?

Blei und Cadmium werden Lebensmittel nicht bewusst zugesetzt. Sie sind Umweltkontaminanten, das heißt sie gelangen unbeabsichtigt durch Umwelteinflüsse in unsere Lebensmittel durch den Boden, das Wasser oder die Luft. Cadmium ist in bestimmten Lebensmitteln auch natürlichen Ursprungs, beispielsweise können die Vulkanböden in Mittel- und Südamerika viel Cadmium enthalten. Bestimmte Pflanzen nehmen zudem vermehrt Blei und Cadmium aus dem Boden auf, wie etwa Wildpilze.

Seit 2006 gibt es in der Europäischen Union (EU) Höchstgehalte für Blei und Cadmium in Lebensmitteln. Strengere oder zusätzliche Höchstgehalte für Blei gelten jetzt zum Beispiel für Säuglingsnahrungen, Gewürze, Wildpilze, Weine und Salz. Für Gewürze und Wildpilze wurden erstmalig Höchstgehalte für Blei im europäischen Kontaminantenrecht festgelegt. In den meisten Salzsorten ist zukünftig nur noch ein Bleigehalt von max. 1,0 Milligramm je Kilogramm erlaubt. Für Weine wird der Höchstgehalt für Erzeugnisse aus Ernten ab 2022 von 0,15 auf 0,10 Milligramm je Kilogramm gesenkt. Auch im Falle von Cadmium wurden die Höchstgehalte einer Revision unterzogen. Für viele Obst-, Gemüse- und Getreidesorten wurde der Höchstgehalt gesenkt. Außerdem wurden Höchstgehalte für weitere Lebensmittelgruppen eingeführt, z. B. Nüsse, Ölsaaten und Hülsenfrüchte.

Wieso müssen wir kleine Mengen tolerieren?

In der EU gilt ein allgemeines Minimierungsgebot für Kontaminanten. Dieser Anspruch wurde nun mit der Revision der Höchstgehalte umgesetzt. Da Kontaminanten Lebensmitteln nicht bewusst zugesetzt werden, muss man bestimmte sehr kleine Mengen an Kontaminanten in Lebensmitteln tolerieren. Bei der Festsetzung der Höchstgehalte werden eine Reihe an Aspekten geprüft. Zum einen wird die „gute fachliche Praxis“ bei der Auswahl der Rohstoffe für die Lebensmittelherstellung berücksichtigt, die die Herstellenden u. a. durch eigene Kontrollen sicherstellen. Auf diese Weise werden bestimmte „hohe“ Gehalte bereits aussortiert und dem Minimierungsgebot so Rechnung getragen. Zum anderen müssen die festgelegten Höchstgehalte für die Verbraucherinnen und Verbraucher natürlich sicher sein. Dies wird mit Hilfe von Risikobewertungen der Behörden sichergestellt.