Verbraucherzentrale lanciert unseriösen Beitrag

Mehr als jeder zweite Erwachsene in Deutschland ist mit Vitamin D unterversorgt

- Vitamin D erfüllt im Stoffwechsel viele Funktionen. Es unterstützt die Aufnahme und Verwertung von Calcium und Phosphor, den Erhalt der Knochen und Zähne, die Muskelfunktion, die Zellteilung und gerade im Herbst und Winter wichtig: das Immunsystem.
Grafik mit Vitamin D Quellen

Vitamin D kann über die Nahrung zugeführt und durch Sonnenbestrahlung in der Haut gebildet werden.

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Der 2. November ist der Welt-Vitamin-D-Tag. Ein guter Anlass, auf die gravierende Unterversorgung der deutschen Bevölkerung mit dem sogenannten Sonnen-Vitamin aufmerksam zu machen. Stattdessen lancieren die Verbraucherzentralen einen Marktcheck, der Lebensmittel mit Vitamin D-Zusatz zu Unrecht diffamiert – denn diese sind entgegen der Behauptung der Verbraucherzentralen selbstverständlich sicher und entsprechen den rechtlichen Vorgaben.
 

Die Deutschen erreichen die Zufuhrempfehlungen für Vitamin D nicht

Laut der Nationalen Verzehrsstudie II (NVSII) erreichen 82 Prozent der Männer und 91 Prozent der Frauen die empfohlene tägliche Zufuhr von Vitamin D nicht. Die Anteile sind am Höchsten bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen (>86 Prozent bei den Männern, >96 Prozent bei den Frauen) und den Senioren (94 Prozent bei den Männern, 97 Prozent bei den Frauen). Und auch die jüngsten Daten aus der „Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland – DEGS“, zeigen, dass 60 Prozent der Erwachsen, gemessen anhand der Blutwerte, nicht ausreichend mit Vitamin D versorgt sind (13. Ernährungsbericht der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, 2016).

Faktenbasierte Aufklärung über Vitamin D-Quellen gefragt

Was kann man also tun? Vernünftige und faktenbasierte Aufklärungsarbeit leisten über gute Vitamin D-Quellen! Zunächst wäre die Vitamin D-Eigenproduktion des Körpers durch die UV-B-Strahlen der Sonne wichtig, dafür reicht im Sommer schon eine halbe Stunde Ganzkörper-Sonnenbestrahlung. Für den Rest des Jahres wird es schon schwieriger, schon allein deshalb, weil die Sonneneinstrahlung nicht intensiv genug ist. Natürlich ist Vitamin D auch in Lebensmitteln enthalten. In signifikanten Mengen allerdings fast ausschließlich in Lebensmitteln tierischen Ursprungs, vor allem in fettreichen Fischen wie Lachs, Hering oder Makrele. In deutlich geringerem Maße ist Vitamin D auch in Leber, Eigelb und Pilzen enthalten.

Sonne und Fisch sind nicht die alleinige Lösung

Kann man also seinen Vitamin D-Bedarf über Lebensmittel decken? Ja, kann man. Gelingt es uns? Nein, wie die oben genannten Zahlen eindrucksvoll belegen. Und es ist auch nicht absehbar, dass sich das ändern wird, da die Vitamin-D-reichen-Lebensmitteln nicht zu denen gehören, die im großen Maße von der breiten Bevölkerung konsumiert werden.

Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmittel können ergänzen

Eine Lösung, um die Zufuhrempfehlungen zu erreichen, wären deshalb Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitamin D angereicherte Lebensmittel. Statt die Konsumentinnen und Konsumenten auf diese bestehende Möglichkeit des gezielten Verzehrs hinzuweisen, wird von den Verbraucherzentralen jedoch nicht nur der unzutreffende Eindruck erweckt, Lebensmittel mit Vitamin-D-Anreicherung seien illegal am Markt, sondern es wird auch noch der ebenso unzutreffende Eindruck erweckt, sie seien wegen Überdosierung gesundheitsschädlich. Das ist mitnichten der Fall.
 

Mit Vitamin D angereicherte Lebensmittel sind rechtlich zulässig

Maßgeblich für die Zulässigkeit des Zusatzes von Vitamin D zu Lebensmitteln ist das europäische Recht, das den Zusatz von Vitamin D in Form der Verbindungen Cholecalciferol und Ergocalciferol ohne Einschränkung erlaubt (VO 1925/2006). Alle im Marktcheck der Verbraucherzentralen untersuchten Lebensmittel enthalten die im EU-Recht zugelassenen Vitamin-D-Verbindungen in zulässigen Mengen. Die Aussage, dass diese Regelung hierzulande unwirksam oder per se von einer zusätzlichen Genehmigung oder Zulassung abhängig sei, ist deshalb unzutreffend.

Mit Vitamin D angereicherte Lebensmittel sind gesundheitlich unbedenklich

Richtig ist, dass es im EU-Recht noch keine allgemeingültigen Höchstmengenregelungen gibt, aber auch das ändert nichts an der Zulässigkeit der Verwendung von Vitamin D in Lebensmitteln. Und das ist auch der Grund, warum die Hersteller solcher Produkte entsprechende Allgemeinverfügungen oder Ausnahmegenehmigungen schon seit Jahren nicht mehr beantragen – sie sind rechtlich gesehen nicht notwendig. Außerdem orientieren sich die Hersteller an geltenden Höchstmengen aus anderen europäischen Ländern, sodass die Produkte selbstverständlich sicher und gesundheitlich unbedenklich im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung sind. Eine „Überdosierung“ ist nicht gegeben, sondern lediglich eine erhöhte Zufuhr, wenn man die Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung zu Grunde legt, die im Schnitt um den Faktor 2 bis 3 unter den Empfehlungen oder Höchstmengenregelungen anderer Mitgliedstaaten der EU liegen.

Europaweit einheitliche Höchstmengenregelungen notwendig

Auch um solche Unsicherheiten bezüglich der Höchstmengen in der öffentlichen Debatte zu vermeiden, ist eine einheitliche, europaweite Regelung dringend notwendig. Die Lebensmittelwirtschaft setzt sich seit Jahren für gesetzlich festgelegte Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe ein, damit Herstellende sowie Verbraucherinnen und Verbraucher in der gesamten EU (Rechts-)Sicherheit haben. Hierzu bedarf es einer Sichtung aller relevanten wissenschaftlichen Erkenntnisse, die weltweit vorhandenen sind.

Zusammenfassend lässt sich sagen: wir würden uns wünschen, dass die Verbraucherzentralen ihren Marktchecks zukünftig alle Fakten zugrunde legen und wichtige Botschaften wie die nicht erreichten Zufuhrmengen von Vitamin D berücksichtigen. Denn die gesundheitlichen Folgen eines Vitamin-D-Mangels müssen wir alle tragen.