Nationale Druckfarbenverordnung beschlossen

Bedruckte Lebensmittelverpackungen sind heute schon sicher

- Künftig gelten strengere Vorgaben für Aufdrucke von Lebensmittelverpackungen. In den Druckfarben dürfen nur noch chemische Stoffe verwendet werden, die auf einer Liste mit erlaubten Substanzen stehen – dabei ausschließlich Stoffe verwendet, die sicher und nicht gesundheitsschädlich sind.
Regale in einem Lebensmittelgeschäft
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Die Bundesländer haben am 26. November 2021 der 21. Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung mit der nationalen „Druckfarbenverordnung“ zugestimmt und damit eine aus Sicht des Lebensmittelverbands einseitige, nationalen Rechtssetzung beschlossen, die bewährte und sichere europäische Konzepte übergeht.

Sicherheit von Lebensmittelverpackungen europaweit gewährleistet

Denn bereits heute gewährleisten die etablierten Konzepte der europäischen Druckfarbenindustrie EUPIA die Sicherheit bedruckter Verpackungen, das heißt es werden selbstverständlich auch aktuell nur Druckfarben verwendet, die in der Anwendung gesundheitlich unbedenklich sind. Auch die deutsche Lebensmittelüberwachung bestätigt das Funktionieren und den Beitrag der EUPIA-Konzepte für sichere Lebensmittelverpackungen und den Weg der Eigenverantwortung der Wirtschaft.

Liste mit Stoffbewertungen ist unvollständig

Die Verordnung enthält im Kern eine abschließende Positivliste für Druckfarbenbestandteile, für die die Voraussetzung der gesundheitlichen Bewertung erfüllt sind. Die Liste ist allerdings zu unvollständig, um die derzeit üblichen Bedruckungsverfahren abzudecken. Die hohe Zahl der noch nicht in der Verordnung gelisteten, aber gesundheitlich unbedenklichen Stoffe erfordert zeitnah Antrags- und Bewertungsverfahren beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Allerdings fehlt ein rechtssicheres geordnetes Verfahren mit Fristsetzungen für die Beteiligten, weshalb langwierige Bewertungsprozesse zu erwarten sind. Ein vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im August 2021 zugesagtes Pilotprojekt zur Kostenteilung mit dem Ziel, schnellst möglichst Stoffbewertungen zu initiieren, ist bereits im Verzug. Das Projekt gilt aus der Sicht der Wirtschaft als Voraussetzung für Initiativen von Antragssteller:innen.

Aufwändiges Anpassungsgeschehen in der Lieferkette

Die notwendigen Anpassungen der nach den nationalen Vorgaben hergestellten Druckfarben und Änderungen bei Verpackungsbedruckungen sind aufgrund der Komplexität und Vielstufigkeit der Verpackungskette sowie der erforderlichen Prüfschritten zeitlich besonders aufwendig. Dies gilt auch für Verpackungsprozesse in anderen EU- und Drittländern bei der Herstellung von Produkten für den Import nach Deutschland. Vorrangig sind deshalb aus Sicht der Wirtschaft die Einhaltung der gemeinschaftlichen Regelungen und die bewährten Regeln der „Guten Hygienepraxis“ nach EUPIA-Konzepten.

Erweiterung europäischer Regelungen unabdingbar

Eine europäische Regelung, sofern sie in der Übergangszeit von vier Jahren entscheidend ausgestaltet wird, soll die nationale Druckfarbenverordnung sodann obsolet werden lassen. Die Wirtschaft fordert die Bundesregierung deshalb auf, sich nachdrücklich für die Entwicklung einer europäischen Regelung einzusetzen und die Kommission zu unterstützen.