Minimierung von trans-Fettsäuren in Lebensmitteln

Die Lebensmittelwirtschaft arbeitet bereits seit Jahren erfolgreich daran, den Gehalt an trans-Fettsäuren aus teilgehärteten Fetten in Lebensmitteln zu reduzieren. Die hierdurch deutlich abgesenkten Werte und inzwischen erreichten durchschnittlichen Aufnahmemengen von trans-Fettsäuren in der Bevölkerung sind gesundheitlich unbedenklich.

Frittierfett

French fries cooking. Grid with strips of potato lowered into boiling oil. The concept of fast food, delicious food, restaurant

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trans-Fettsäuren (TFA) erhöhen laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Risiko zur Entstehung von Herz-Kreislaufkrankheiten. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt daher, nicht mehr als 1 Prozent der Nahrungsenergie in Form von TFA zu verzehren. Nach Einschätzung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) auf Basis der letzten Erfassung der Verzehrsdaten der Nationalen Verzehrsstudie II (NVS II) von 2005 bis 2006 und TFA-Gehaltsdaten aus der Lebensmittelüberwachung von 2008 bis 2009 lag der mittlere TFA-Verzehr in Deutschland zwischen 0,77 und 0,92 Prozent der Nahrungsenergie und damit unterhalb der Empfehlungen der DGE.

Nach den vom BfR ausgewerteten Daten verzehrten ca. ein Drittel der Männer in der Altersgruppe von 14–34 Jahren im vorbenannten Datenerfassungszeitraum mehr TFA als die von der DGE benannten 1 Prozent der Nahrungsenergie, wobei die erhöhte TFA-Aufnahme im Wesentlichen aus dem erhöhten Verzehr von nicht-ruminanten TFA resultierte. Aufgrund dieser Datenlage sieht das Ministerium im Hinblick auf diese Bevölkerungsgruppe Handlungsbedarf in Form der vorliegenden Initiative.

Ziel ist, den unvermindert anhaltenden Prozess der weiteren Reduktion an nicht-ruminanten TFA fortzuführen, um erhöhte TFA-Aufnahmemengen zu verringern, soweit unter Berücksichtigung der technologischen Möglichkeiten machbar und in vernünftiger Weise erreichbar. Besonderheiten werden in den jeweiligen Produkt-Leitlinien aufgezeigt. Bei der Festlegung von Zielwerten wird eine Anlehnung an die Aktivitäten auf europäischer Ebene unter Beteiligung der Europäischen Kommission und der Verbände der Lebensmittelwirtschaft für sinnvoll erachtet.

Rahmen-Leitlinie und Produkt-Leitlinien zur Minimierung

Es wurden mit wissenschaftlicher Unterstützung des Max Rubner-Institutes eine Rahmen-Leitlinie und verschiedene Produkt-Leitlinien entwickelt, die die Lebensmittelhersteller bei der Reduktion von nicht-ruminanten TFA unterstützen sollen.

Das Initiativpapier, die Rahmen-Leitlinie sowie die branchenspezifischen Produkt-Leitlinien stehen nachfolgend zum Download bereit:

Maßnahmen und Umsetzung

Der Lebensmittelverband Deutschland (bis 2019: Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde) veröffentlicht seit 2013 regelmäßig Gesamtberichte über die getroffenen Maßnahmen und informiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) darüber.

Die Umsetzung der Leitlinien zur TFA-Reduktion ist für die Lebensmittelwirtschaft eine besondere Herausforderung, die sich unter anderem aus den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen ergibt: So darf nach den Bestimmungen der neuen Lebensmittelinformations-Verordnung der TFA-Gehalt nicht gekennzeichnet werden. Ebenso wenig ist nach der Verordnung (EG) 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben ein Hinweis auf einen niedrigen TFA-Gehalt möglich. Somit muss der Öl- und Fettanwender, der seine Rohwaren auch im Groß- und Einzelhandel einkauft, große Anstrengungen unternehmen, um sich beim Einkauf seiner Zutaten für das "richtige und TFA-arme Produkt" zu entscheiden. Er muss sich aktiv außerhalb der Kennzeichnungselemente informieren. Dazu muss ein Problembewusstsein auch auf Anwenderseite geschaffen werden.

Für die Bereitstellung TFA-armer Öle und Fette stellt die Fetthärtung (bzw. Hydrierung) eine wichtige Schlüsseltechnologie dar. Die Verwendung hydrierter Fette ist deklarationspflichtig. Dabei wird bisher nicht zwischen Teilhärtung und vollständiger Härtung unterschieden. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher setzen jedoch den Begriff gehärtete Fette mit hohen TFA-Gehalten gleich, obwohl diese Schlussfolgerung nicht richtig ist. Wird der Prozess der Fetthärtung vollständig durchgeführt, entstehen keine TFA. Nur bei der Teilhärtung können "je nach Fettart und Verfahren" hohe TFA-Gehalte entstehen.

Den Unterzeichnern ist es trotz der komplexen Rahmenbedingungen ein besonderes Anliegen, dass die Leitlinien in der täglichen Praxis der Lebensmittelerzeugung möglichst branchenweit Anwendung finden.