Kennzeichnung
Nährwertkennzeichnung / Nährwertinformation

© Lebensmittelverband Deutschland
Beispielhafte Nährwerttabelle mit Pflichtangaben pro 100g und zusätzlicher freiwilliger Angabe pro Portion auf einem Müsliriegel
Verpflichtende Nährwertkennzeichnung: Nährwerttabelle
Mit der Lebensmittelinformations-Verordnung wurde die Nährwertkennzeichnung bei verpackten Lebensmitteln in der gesamten Europäischen Union einheitlich verbindlich. So müssen seit Dezember 2016 bei praktisch allen verpackten Lebensmitteln die Energie sowie die Mengen an den sechs Nährstoffen Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz angegeben werden. Die Nährwertkennzeichnung erfolgt in tabellarischer Form und weist die Angaben pro 100 g bzw. 100 ml aus. So sind die Lebensmittel miteinander vergleichbar.

© Lebensmittelverband Deutschland
Beispiel für eine Nährwerttabelle
Freiwillig möglich: GDA-Kennzeichnung
Zusätzlich zu den Pflichtangaben im Rahmen der Nährwerttabelle sind Angaben zu Referenzmengen für die Zufuhr von Energie und ausgewählten Nährstoffen (engl. Guideline Daily Amounts, GDAs) zulässig. Die Angaben können entweder in Ergänzung der Nährwerttabelle erfolgen oder auch im Hauptsichtfeld, also etwa auf der Vorderseite der Verpackung. Sie können sich auf 100 g/ml oder eine Portion des Lebensmittels beziehen. Immer erforderlich ist im Zusammenhang mit der Angabe pro Portion die zusätzliche Kalorienangabe pro 100 g/ml, denn die Verbraucher sollen den Energiegehalt auch bei den Referenzmengen immer unabhängig von der Portionsgröße er fahren. Die Referenzmengenangabe pro Portion ist eine Hilfestellung zur Einordnung der üblichen Verzehrmenge eines Lebensmittels im Verhältnis zu den vorgegebenen täglichen Referenzmengen für Energie sowie Fett, gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz.

© Lebensmittelverband Deutschland
Doch was sind eigentlich Referenzmengen? Referenzmengen sind eine Orientierung für die Zusammenstellung der täglichen Ernährung. Sie beruhen auf allgemeinen Ernährungsempfehlungen in Bezug auf die tägliche Aufnahme von Kalorien und den wichtigsten Nährstoffen. So empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) eine durchschnittliche tägliche Kalorienaufnahme von 2.000 kcal/Tag für Frauen und von 2.500 kcal/Tag für Männer. Der Europäische Gesetzgeber hat seine Referenzmengen an der Empfehlung für Frauen orientiert und dann den Ernährungsempfehlungen entsprechende Referenzmengen für Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker und Salz festgelegt.

Referenzmengen (GDAs) für die Zufuhr von Energie und ausgewählten Nährstoffen für einen durchschnittlichen Erwachsenen
Freiwillig möglich: Nutri-Score
Eine weitere Option ist der Nutri-Score. Anders als die Nährwerttabelle und die Referenzmengenangaben enthält der Nutri-Score keine Angaben zu Energie/Brennwert und den genannten Nährstoffen, sondern eine Bewertung der Zusammensetzung des Lebensmittels mittels der Großbuchstaben A, B, C, D und E, die von grün (A) bis rot (E) eingefärbt werden. Die Bewertung erfolgt mittels eines Algorithmus, der die Energiedichte und die Gehalte an Zucker, gesättigten Fettsäuren, Salz, Ballaststoffen, Eiweiß sowie Obst, Gemüse, Nüssen, Hülsenfrüchten und bestimmten Pflanzenölen miteinander verrechnet.

Nutri-Score mit Bewertung (A)
Nährwertkennzeichnung im Video erklärt: Nährwerttabelle, Referenzmengen, Nutri-Score
Das Video liegt bei YouTube, also einer externen Plattform. Aktuell werden keine Daten an YouTube übertragen. Zum Aktivieren des Videos müssen Sie auf den Button "Video aktivieren" unten klicken. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt wird.
Video aktivieren
Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
Ebenfalls freiwillig ist die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben. Geregelt ist allerdings, welche Angaben unter welchen Voraussetzungen verwendet werden dürfen. Voraussetzung ist zunächst, dass die Angaben wissenschaftlich abgesichert und verständlich formuliert sind, zusätzlich müssen sie noch ausdrücklich zugelassen sein. Dies geschieht europaweit einheitlich durch den Gesetzgeber, der dann auch vorschreibt, wie die Angaben zu erfolgen haben.