Verbraucherinformationsgesetz

Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gibt den Verbraucher:innen einen Rechtsanspruch, Auskunft über Produkte wie Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kleidung, Spielwaren etc. von Behörden zu erlangen.

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Das VIG ist 2008 veröffentlicht worden mit dem Ziel, die gesundheitsbezogene Verbraucherinformation zu optimieren. Der Informationsanspruch der Verbraucher gilt nicht nur bei Gefahren oder Risiken für Gesundheit und Sicherheit, sondern er umfasst auch andere Bereiche wie etwa Informationen über die Kennzeichnung und Beschaffenheit von Produkten oder Herstellungsverfahren und Produktionsbedingungen. Auch Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften und Überwachungsergebnisse können abgerufen werden.

Seit einer Neuerung des VIG im Jahr 2012 wurden der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert und die Gründe, die zu einer Einschränkung oder gar zum Ausschluss des Auskunftsanspruchs des Verbrauchers führen, beschnitten. Mit diesen Änderungen verschob sich das Gleichgewicht zwischen den berechtigten Verbraucherinteressen und den Schutzinteressen der Unternehmen deutlich zu Lasten der Wirtschaft. Im VIG werden nun Anhörungs- und Äußerungsrechte sowie Rechtsschutzmöglichkeiten der betroffenen Unternehmen dem Ziel einer Verfahrensbeschleunigung geopfert. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die von erheblicher Bedeutung für die Unternehmen sind und daher besonderen Schutz genießen sollten, werden in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt. In Anbetracht der möglichen wirtschaftlichen Nachteile für die Unternehmen bei gleichzeitig fehlender Eilbedürftigkeit ist dies nicht zu rechtfertigen, denn man darf nicht vergessen, dass es in diesem Fall beim VIG eben nicht um die Abwehr akuter Gesundheitsgefahren, bei der schnelles Handeln zwingend erforderlich ist, geht. Es geht hier um Auskunftsansprüche ohne Verfahrensdruck, bei der Unternehmen oder Marken – etwa durch eine übereilte Falschinformation – geschädigt werden könnten.